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Schluss mit Geschwindigkeits- und Lärmexzessen auf der Aarauerstrasse zwischen L

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Schluss mit Geschwindigkeits- und Lärmexzessen auf der Aarauerstrasse zwischen L

Beschreibung:

Bei der Aarauerstrasse zwischen Leimbach und Reinach handelt es sich um eine stark befahrene Strecke. Das bringt eine gewisse Lärmbelastung mit sich.

Inakzeptabel ist hingegen, dass diese Strecke zunehmend praktisch zu jeder Tages- und Nachtzeit – oft bis in die frühen Morgenstunden – missbraucht wird:

  • von Autoposern, die mehrfach zwischen den beiden Ortschaften mit überhöhter Geschwindigkeit und/oder lärmenden Auspuffanlagen hin- und herfahren.
  • als Rennstrecke zwischen Leimbach und Reinach. Dabei halten Autos ausgangs Leimbach mitten auf der Strasse an, warten auf ein Startzeichen mittels Hupe aus der Region des Kreisels Aarauerstrasse – Alte Aarauerstrasse und fahren mit durchgedrücktem Gaspedal los, mitunter auf beiden Fahrspuren, ohne Rücksicht auf andere Strassenbenützer!!

Sehr oft beginnen diese Exzesse an den Wochenenden nach 22:00 Uhr und reissen die Anwohner dem Schlaf.

Vorgeschlagene Lösung:

  • Die bereits vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen müssen von der Polizei konsequent durchgesetzt werden, um solche rücksichts- und respektlose Geschwindigkeits- und Lärmexzesse zu unterbinden oder zu ahnden, wie das in anderen Kantonen auch möglich ist. Soweit dafür neue gesetzliche Bestimmungen erforderlich sind, sind solche zu erlassen und/oder das Strafmass zu erhöhen.
  • Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf dieser Strecke auf 60 Stundenkilometer.

Offizielle Antwort:

Die Problematik rund um die Lärmbelästigung und die überhöhten Geschwindigkeiten im betroffenen Abschnitt sind dem Gemeinderat bekannt. Die Regionalpolizei sowie die Kantonspolizei wurden über den Umstand informiert und ersucht, allfällige Massnahmen zur Verbesserung der Situation zu prüfen und einzuleiten.

Da es sich bei der betroffenen Strecke um eine Kantonsstrasse handelt, liegt die Zuständigkeit und Kompetenz für eine allfällige Temporeduktion beim Kanton. Aus diesem Grund wurde das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, ebenfalls über den Eingang der Petition informiert.

Gemeinderat Leimbach AG