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Erhalt Villa Schnebli in Baden

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Erhalt Villa Schnebli in Baden

Beschreibung:

Die Eigentümerschaft plant die Villa Schnebli an der Haselstrasse 11 zugunsten einer Baustellenzufahrt für die Sanierung des Postareals abzubrechen. Die bauliche Volumetrie wäre an dieser Stelle abgängig und reisst eine Lücke in den Strassenzug. Die Stadt Baden hat sich nicht für den Erhalt dieses Gebäudes eingesetzt.

Der Abbruch der Villa Schnebli, geschuldet aus Profitgründen, stellt ein Armutszeugnis für die Kultur- und Bäderstadt Baden dar.

Die Bausubstanz der Villa Schnebli ist gut unterhalten und dem Gebäude kommt als Einzelobjekt aber auch städtebaulich als Teil des Ensembles Haselstrasse / Parkstrasse eine höhere Bedeutung zu (Synagoge, Villa Betschon, ehemaliges Hotel du Parc, Kino Royal).

Als letztes bauliches Zeugnis ist die Villa ein Dokument der Biscuit-Dynastie Schnebli in Baden. Nationalweit war Schnebli über Jahre ein Begriff und berühmt für ihre Kräbeli und die Familie hat die Badener Gesellschaft massgeblich mitgeprägt.

Vorgeschlagene Lösung:

Die Villa soll als kommunales Baudenkmal erhalten bleiben und als Inventarobjekt (gemäss §41BNO) eingetragen werden. Die projektierte Baustellenzufahrt für das Postareal kann anderweitig (Beispiel bestehende Rampe) organisiert werden. Hierzu muss kein historisches Gebäude zum Opfer fallen.

Mit Engagement der Eigentümerschaft, der Stadt Baden und der Bürgerschaft kann dieses Gebäude anderweitig wirtschaftlich genutzt werden. Zusammen mit dem benachbarten Kino Royal soll die Villa Schnebli als Bereicherung in die Neukonzeption des Postareals einbezogen und der Erhalt langfristig gesichert werden.

Zukünftig soll sich die Stadt Baden verpflichten, bei historischer Bausubstanz eine externe fachliche Expertise einzuholen. Es soll ein aktiver Dialog in der Gesellschaft geführt werden; ist ein Abriss wirklich von Nöten oder kann ein Gebäude einer neuen Nutzung zugeführt werden? Wollen wir wirklich eine austauschbare, einheitlich gebaute Stadt, die überall in Europa stehen könnte?

Offizielle Antwort:

Ausgangslage

1.1 Rechtskräftige Baubewilligung

Der Stadtrat erteilte am 30. Oktober 2017 der Zuriba AG, Industriestrasse 2d, 4313 Möhlin, die Bewilligung für den Abbruch des Gebäudes Nr. 837 sowie die Erweiterung, den Umbau und die Umnutzung des Postareals. Gegen den Abbruch des Gebäudes Nr. 837 (Haselstrasse 1 1) hatte der Aargauer Heimatschutz Einwendung erhoben. An einer Verhandlung wurden den Vertretern des Heimatschutzes die Gründe für den Abbruch erläutert und in der Baubewilligung die Interessensabwägung zwischen Erhalt und Abbruch der Villa ausführlich dargestellt (siehe Ziff 2, Stellungnahme Abteilung Planung und Bau). Der Aargauer Heimatschutz verzichtete in der Folge auf eine Beschwerde. Die Bewilligung ist seit längerem rechtskräftig, und mit dem Abbruch ist inzwischen begonnen worden.

1.2 Petition „Erhalt Villa Schnebli in Baden“

Herr Damian Brunner, Baden, hat dem Stadtrat mit Schreiben vom 11. April 2018 eine Petition für den Erhalt des Gebäudes Nr. 837 (Villa Schnebli) zugestellt. Die Petition wurde auf petitio.ch gestartet und verzeichnete zum Zeitpunkt der Zustellung 216 Unterzeichner. 25. April 2018, 08.00 Uhr, waren es 509 Unterstützer (www.petitio.ch/petitions/7kizy). Gemäss § 15 Abs. der Gemeindeordnung der Stadt Baden haben juristische und natürliche Personen, unabhängig von Alter, Nationalität oder Wohnsitz das Recht, Gesuche und Eingaben an die städtischen Organe zu richten. Das zuständige Organ prüft und beantwortet die Eingaben schriftlich innerhalb von sechs Monaten. Aufgrund der Dringlichkeit wird die Petition sofort beantwortet.

Die Petition führt aus, die Bausubstanz der Villa Schnebli sei gut unterhalten, und dem Gebäude komme als Einzelobjekt aber auch städtebaulich als Teil des Ensembles Haselstrasse/Parkstrasse eine höhere Bedeutung zu. Als letzter baulicher Zeuge sei die Villa ein Dokument der Biscuit-Dynastie Schnebli in Baden, die schweizweit über Jahre ein Begriff gewesen sei und die Badener Gesellschaft massgeblich mitgeprägt habe.

Als Lösung schlägt die Petition vor, die Villa als kommunales Baudenkmal zu erhalten (§ 41 BNO). Die projektierte Baustellenzufahrt für das Postareal könne anderweitig organisiert werden.

Dem ist präzisierend anzufügen, dass die Villa nicht wegen der Baustellenzufahrt abgebrochen wird, sondern zu Gunsten eines neuen Freiraums als Ersatz für den Freiraum zwischen Royal und Postautostation. Der neue Freiraum ist für die Öffentlichkeit zugänglich, wird aber auch vom Royal benutzt werden und dient auch der Erschliessung des Postareals. Definitive Vorschläge zu dessen Gestaltung, die möglichst hochwertig auszufahren ist, müssen der Abteilung Planung und Bau gemäss Baubewilligung nachgereicht werden

Weiler verlangt die Petition, für die Villa unter Einbezug der Eigentümerschaft, der Stadt Ba-den und der Bürgerschaft eine wirtschaftliche Nutzung zu suchen und die Villa zusammen mit dem benachbarten Kino Royal langfristig zu sichern. Zudem solle die Stadt Baden sich künftig verpflichten, bei historischer Bausubstanz eine externe fachliche Expertise einzuholen. Es solle ein aktiver Dialog in der Gesellschaft gefühlt werden, ob ein Abriss wirklich von Nöten sei oder ob ein Gebäude einer neuen Nutzung zugeführt werden könne.

2 Stellungnahme Abteilung Planung und Bau

Die Villa Schnebli ist ein Zeuge der Badener Geschichte, hat die Zuckerbäcker-Dynastie Schnebli doch über Jahrzehnte in der Bäderstadt gewirkt, ab 1895 mit einer ersten Fabrik im Gstühl, später mit einer nach Plänen von Curiel und Moser vom ältesten Sohn Adolf G. Sch-nebli errichteten Fabrikanlage samt Villa im Kappelerhof. Das Wohnhaus an der Haselstrasse 11 wurde 1909 durch den zweiten Sohn, Ernst Schnebli, errichtet. Nach sehr guten Jahren schrumpfte der Fabrikationsbetrieb in den 1960er Jahren und wurde 1972 eingestellt. Die Gebäude im Kappelerhof wurden etwas später abgerissen.

2.1 Schutzstatus des Gebäudes Nr. 837

Die Villa an der Haselstrasse 11 ist trotz der interessanten Geschichte kein Schutzobjekt. In der vorherigen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wurde sie als sogenanntes "ortstypisches" Gebäude geführt (unterste Kategorie neben "schützenswert" und "erhaltenswert"). Im Rahmen der letzten BNO-Revision (2013/2014) wurde das gesamte Inventar von externen Fachleuten überarbeitet, ergänzt und auf zwei Kategorien („Baudenkmal" und "Inventarobjekt") reduziert. Dabei wurde ein Teil der ortstypischen Objekte in die neue Kategorie Inventarobjekte aufgenommen, ein Teil wurde aus dem Inventar entlassen, darunter auch die Villa an der Haselstrasse. Allerdings hätte auch die Aufnahme als Inventarobjekt einen Abbruch nicht verunmöglicht, da Inventarobjekte keinen absoluten Schutzstatus geniessen.

Gemäss dem nationalen Inventar der Schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS befindet das Gebäude an der Haselstrasse 11 sich im Teilgebiet "Bebauung Haselstrasse Parkstrasse" mit Wohnhäusern aus der Zeit um 1900. Das Erhaltungsziel für dieses Teilgebiet entspricht der Kategorie B, Erhalt der Substanz. Bei der letzten BNO-Revision wurde mit dem Festlegen von acht Ensembleschutzzonen auf das ISOS Bezug genommen, und die bedeutendsten Gebiete wurden mittels des neuen Instruments gesichert. Das Gebiet Haselstrasse - Parkstrasse wurde nicht als Ensemble aufgenommen, da sich die wertvolle Bebauung vor allem entlang der Parkstrasse befindet. Diese Gebäude sind bereits als Einzelobjekte geschützt

2.2 Interessensabwägungen

Trotz fehlendem Schutzstatus wurde in der Bewilligung für den Abbruch eine detaillierte Inte-ressensabwägung vorgenommen, unter anderem mit einer Beurteilung durch die Stadtbild-kommission. Als wichtigster Baukörper im Gebiet wurde das Kino Royal definiert, das an der Ecksituation städtebaulich prominent in Erscheinung tritt und die Eröffnung der erwähnten ISOS-Bebauung in Richtung des Kurparks darstellt. Die Liegenschaft Haselstrasse 11 dage-gen steht dem Kino sehr nahe und bedrängt - akzentuiert durch den Unterabstand zur Strasse - den prominenten Bau. Mit dem Abbruch der Villa und der Neugestaltung einer Freifläche an deren Stelle wird das Kino Royal freigespielt und die markante städtebauliche Ecksituation aufgewertet. Zudem wird mit der Platzgestaltung für die Öffentlichkeit und den Royal-Betrieb ein adäquater Aussenraum geschaffen. Zusammenfassend kam der Stadtrat deshalb zum Schluss, dass der Abbruch der Liegenschaft Hasestrasse 11 unter den gegebenen Umstän-den vertretbar ist.

Erwägungen

Wie oben dargelegt wurden im Rahmen der letzten Revision der Nutzungsplanung die Frage der Schutzwürdigkeit des Gebäudes an der Haselstrasse 11 fachlich vertieft geprüft und als Folge davon die Villa weder als Einzelobjekt noch als Teil eines Ensembles unter Schutz ge-stellt. In der Baubewilligung vom Oktober 2017 wurde vor der Abbruchbewilligung ebenfalls eine eingehende Interessensabwägung vorgenommen. Neue Erkenntnisse, nach denen der Stadtrat zu einem anderen Schluss kommen müsste, liegen aktuell nicht vor. Es ist dem Stadtrat aber sehr wohl bewusst, dass der Abbruch historischer Bausubstanz einen Verlust von Identität darstellt. Wenn möglich sind Lösungen, die einen langfristigen Erhalt wertvoller baukultureller Struktur sicherstellen, zu bevorzugen. Wie im Planungsleitbild 2026 formuliert, verändert das Stadtbild sich aufgrund von Erneuerungen und der inneren Verdichtung. Da- bei müssen neue Qualitäten entstehen, und der Umgang mit dem Bestehenden erfordert besondere Sorgfalt (Planungsleitbild 2026, S. 27). Vor diesem Hintergrund ist das Anliegen der Petitionäre nachvollziehbar und verständlich. Auch wenn die Petition im Fall der Villa Schnebli zu spät kommt, nimmt der Stadtrat das in der Petition zum Schluss formulierte Anliegen eines aktiven Dialogs mit der Bevölkerung ernst. Eine Möglichkeit dazu bildet das sich zurzeit in Erarbeitung befindende Raumentwicklungskonzept, in dem es darum geht festzulegen, wo und wie die Stadt sich baulich weiterentwickeln so. Eine Bevölkerungsbefragung, verschiedene Workshops mit Interessensgruppen sowie Mitwirkungserfahren bieten der Bevölkerung die Gelegenheit, sich einzubringen. Eine nächste öffentliche Veranstaltung mit der Präsentation der Bevölkerungsbefragung wird am 6, Juni 2018 stattfinden.

Entscheid:
Die Petition für den Erhalt der Villa Schnebli von Herrn Damian Brunner, Baden, wird gemäss den vorstehenden Ausführungen beantwortet.

  • Herrn Damian Brunner, Baden
  • Zuriba AG, Möhlin
  • Herrn Markus Schneider, Stadtammann
  • Frau Sandra Kohler, Ressortchefin Planung/Bau
  • Entwicklungsplanung
  • Planung und Bau (mit Akten)
  • Stadtkanzlei, Ablage

Markus Schneider, Stadtammann / Heinz Kubli, Stadtschreiber

Diese Petition ist auf folgenden Webseiten erwähnt: