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Freienwil OHNE Feuerwerksknallerei

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Freienwil OHNE Feuerwerksknallerei

Beschreibung:

Baden und weitere drei Gemeinden haben beschlossen, das regionale Polizeireglement zu ergänzen. Per 1. Juli 2025 gilt für Baden, Ennetbaden, Gebenstorf und Würenlingen ein Verbot für das Abbrennen von lauten Feuerwerkskörpern. Leider hat der Gemeinderat von Freienwil/AG und vier andere Gemeinden beschlossen, nicht mitzumachen. Begründungen:

Abwarten der Abstimmung zur erfolgreich lancierten Volksinitiative.
Bis zur Einführung vergehen noch Jahre mit Krach, Luftverschmutzung, geplagten Menschen und panischen Tieren.

Freienwil möchte in Energie, Fitness und Naturverbundenheit ein Vorbild geben! WOHNEN UND ERHOLEN. Schonung der Natur und Umwelt gehört dazu.

Persönliche Freiheit
Bei Bund und Kantonen ist die Belastung von Mensch und Umwelt durch Lärm und Dreckemissionen verboten.

Selbstverantwortung
Für viele inzwischen ein Fremdwort. Von guten Erfahrungen diesbezüglich zu sprechen, ist Schönfärberei.

Durchsetzbarkeit
In Davos und anderen, feuerwerksfreien Orten kein Problem. Im Gegenteil, für unsere regionale Polizei wäre es viel einfacher, wenn alle Gemeinden mitmachen.

Umweltverschmutzung
Die Luft wird verschmutzt. Die Raketenabfälle bleiben danach in den Wiesen und Feldern der Bauern liegen, ohne dass sich viele Verursacher darum kümmern.

Gemeinden ohne ein solches Verbot werden zukünftig von knallsüchtigen Zeitgenossen aus feuerwerksfreien Nachbargemeinden heimgesucht.

Vorgeschlagene Lösung:

Die Unterzeichnenden fordern, dass das Polizeireglement von Freienwil/AG an jenes von Baden angepasst wird. Das Abbrennen von lautem Feuerwerk in unserer Gemeinde wird damit grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt während des ganzen Jahres. Öffentliche Feuerwerk-Anlässe sind weiterhin möglich. Leises Kleinfeuerwerk wie Vulkane und Feuerräder kann vom Verbot ausgenommen werden (mittels abschliessender Aufzählung).

Offizielle Antwort:

Stellungnahme des Gemeinderates Freienwil zur Petition "Freienwil OHNE Feuerwerksnallerei"

Innert 30 Tagen haben 92 Personen die Petition "Freienwil OHNE Feuerwerksknallerei" unterschrieben, die verlangt, dass der Gemeinderat Freienwil das Polizeireglement an jenes von Baden angleichen soll.

Der Gemeinderat hat Verständnis für die Anliegen der Petitionärinnen und Petitionäre. Trotzdem hat er in der vor kurzem erfolgten Teilrevision des Polizeireglementes den Passus für das grundsätzliche Verbot von lautem Feuerwerk zusammen mit vier weiteren der insgesamt neun Vertragsgemeinden nicht übernommen.

In der Gemeinde Freienwil gilt somit weiterhin wie bis anhin, dass (ausschliesslich) am 1. August und am 31. Dezember Feuerwerk der Kategorie F1 bis 3 abgebrannt werden darf. Für andere Tage ist eine Bewilligung des Gemeinderates einzuholen.

Das heisst, dass vor und nach dem 1. August und vor und nach dem 31. Dezember schon heute ohne Bewilligung kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Allerdings wird diese Bestimmung vielfach nicht eingehalten. Das Verbot ist, insbesondere um diese beiden Tage, auch schwierig durchzusetzen. Der Gemeinderat ist darum der Meinung, dass eine Ausdehnung des Verbotes von lautem Feuerwerk auf diese beiden Feiertage an der Realität nichts oder nicht viel ändert.

Hingegen könnte mit der laufend geführten Diskussion das Bewusstsein geschärft werden und ein langsames Umdenken stattfinden. Ein Umdenken einer Mehrheit der Bevölkerung bringt mehr als neue Verbote.

Zudem soll in absehbarer Zeit diese Frage in einer nationalen Abstimmung geklärt werden. Ein Vorpreschen einzelner Gemeinden ist daher nicht sinnvoll.

Othmar Suter, Gemeindeammann