• Erfolgreich
  • Beantwortet

Reduktion des Verkehrs durch das Siggenthal

  • 1034Unterstützer
  • 200Ziel
  • 0Tage verbleiben
Reduktion des Verkehrs durch das Siggenthal

Beschreibung:

Im Siggenthal haben wir bereits heute mehr Verkehr als am Gotthard. Daran, werden auch die vom Kanton Aargau präsentierten 200 Massnahmen des Gesamtverkehrskonzeptes (GVK-Raum Baden), nichts ändern. Die Umfahrungen von Ober- und Untersiggenthal sind in diesem Massnahmenpaket nicht enthalten. Wir wollen nicht weitere 20 Jahre auf eine wirksame Entlastung zu warten.
Mit der Teilnahme an dieser Petition kämpfen wir gemeinsam für eine Reduktion des Durchgangverkehrs damit das Siggenthal auch zukünftigen Generationen als lebenswerter Raum erhalten bleibt.

Vorgeschlagene Lösung:

Der Gemeinderat überreicht im Rahmen der Anhörung dem Regierungsrat diese Petition und setzt sich dafür ein, dass:

  • die Tunnelumfahrungen von Ober- und Untersiggenthal zwingend zusammen im Richtplan festgesetzt werden.

  • die Planung der beiden Tunnels ausgelöst wird, sobald in Obersiggenthal die Verkehrsbelastung 25'000 Fahrzeuge pro Tag erreicht.

Offizielle Antwort:

Auszug aus dem Protokoll
Gemeinderat Obersiggenthal

Sitzung des Gemeinderates Obersiggenthal vom 13. April 2026

2406 6.5.2 Individualverkehr
Petition: Unterstützung von Petition und Anhörung des Regionalen Verkehrskonzeptes - IGOSN, Max Läng, Sonnmattweg öB, 5416 Kirchdorf

Sachverhalt

Mit Schreiben an Bettina Lutz Güttler vom 18. März 2026 hat die Plattform "petitio" darauf hingewiesen, dass die IG OSN vertreten von Kurt Gantenbein, Hertensteinstrasse 46, 5415 Nussbaumen,
eine Petition mit dem Text "Reduktion des Verkehrs durch das Siggenthal" publiziert habe. Die zuständige Person wird darin gebeten die Petition zur Kenntnis zu nehmen und innert 30 Tagen zu
beantworten. Im Vorfeld wurde der Start der Petition mit Schreiben vom 27. Februar 2026 durch die IG OSN angekündigt.

Kernaussage des Petitionstextes ist, dass die vom Kanton Aargau präsentierten
200 Massnahmen des Gesamtverkehrskonzeptes (GVK) im Raum Baden keine positive Wirkung auf das Verkehrsaufkommen im Siggenthal haben würden. Daher seien sowohl die beiden Tunnelumfahrungen
von Ober- und Untersiggenthal wertegleich im Richtplan festzusetzen, als auch die Planung der beiden Tunnels zwingend auszulösen, wenn die Verkehrsbelastung in Obersiggenthal einen Wert von 25'000
Fahrzeugen (DTV) erreiche.

Damit verlangt die Petition eine inhaltliche Änderung der 200 Massnahmen des GVK Raum Baden und Umgebung.

Erwägungen

Der Gemeinderat hat die Petition zur Kenntnis genommen. Er sieht im Engagement der IG OSN eine konkrete Absicht, die Verkehrssituation im Siggenthal zeitnah und nachhaltig zu verbessern. Auch der
Gemeinderat teilt diese Absicht. Niemand will eine Verkehrsbelastung in Obersiggenthal mit 25'000 Fahrzeugen - auch nicht der Gemeinderat. Allerdings kann er sich der Argumentation betreffend die
vorgesehenen Massnahmen des GVK nicht anschliessen. Er hat sich am 7. Juli 2025 im Rahmen einer Medienmitteilung zum GVK und den vorgeschlagenen 200 Massnahmen geäussert.

Der Gemeinderat Obersiggenthal unterstützt deshalb die beschlossenen Massnahmen des GVK vollumfänglich und möchte die auf dem Gebiet der Gemeinde Obersiggenthal vorgesehenen Massnahmen umsetzen. Ebenfalls war er damit einverstanden, dass die Projektierung einer langen Zentrumsentlastung [ZEL lang: Tunnel unter dem Siggenthaler Feld und hinter Kappelerhof bis an den Autobahnanschluss Neuenhof) erst nach Erfüllung konkreter Kriterien gestartet werden soll. Dabei war und ist ihm aber wichtig, dass es sich dabei um griffige und messbare Kriterien handelt, welche eine solch umfangreiche Projektierung auslösen.

An dieser Haltung hält der Gemeinderat weiterhin fest. Es handelt sich um einen breit abgestützten Kompromiss zwischen 9 Gemeinden, zwei Planungsverbänden und dem Kanton Aargau. Die Modellrechnungen
gehen zudem davon aus, dass bei Umsetzung der Massnahmen eine Senkung der Verkehrsbelastung im Vergleich zum Stand 2019 erfolgen würde. Entsprechend kann er die behauptete Wirkungslosigkeit der vorgesehenen Massnahmen nicht nachvollziehen.

Wenn der Gemeinderat die Petition unterstützen würde, so würde er seine mehrfach getroffenen Entscheide zur Unterstützung der 200 Massnahmen des GVK in Frage stellen. Damit würde er die gemeinsame
Absicht zur Verminderung des Verkehrs durch das Siggenthal eher schwächen - bestimmt aber nicht begünstigen.

Der Gemeinderat ist aber weiterhin der dezidierten Auffassung, dass messbare Kriterien zur Wirksamkeit der vorgenommenen Massnahmen vor deren Umsetzung definiert werden müssen. Diese Haltung des Gemeinderates Obersiggenthal hat der Kanton Aargau ebenfalls in seiner Pressmitteilung bestätigt.

Zu den Ortsumfahrungen durch Tunnelbauwerke hat sich der Gemeinderat in seiner Medienmitteilung vom 7. Juli 2025 ebenfalls geäussert.

Mit dem nun vorliegenden Vorschlag des Kantons zu den Umsetzungskriterien für eine ZELlang ist der Gemeinderat Obersiggenthal jedoch nicht einverstanden. Er setzte sich intensiv mit der Fragestellung auseinander und stellte Gegenanträge an die Behördendelegation des GVK, welche diese jedoch ablehnte:

° Der Gemeinderat Obersiggenthal ist damit einverstanden, dass zu nächst andere, schneller umsetzbare Massnahmen des Gesamtverkehrskonzeptes Raum Baden und Umgebung ergriffen werden, bevor die Projektierung einer langen Zentrumsentlastung startet. Da bei soll der Fokus aber auf Massnahmen im engeren Wirkungsbereich einer langen Zentrumsentlastung liegen, denn diese hat ihrerseits nicht in der ganzen Region Baden dieselbe Wirkung.

° Der Gemeinderat stellte sich dabei auf den Standpunkt, dass sich Gemeinde- und Kantonsvertreter gemeinsam auf sinnvolle Massnahmen mit dem grössten Einfluss verständigen sollten.

° Die beabsichtigte Wirkung dieser Massnahmen soll definiert und nach der Realisierung gemessen werden. Dabei sollte eine Plausibilisierung der Feststellungen anhand der Verkehrsentwicklungen und Beobachtungen
im Gesamtraum stattfinden. Die vorgeschlagene Wirkungskontrolle des Kantons ist dem Gemeinderat hingegen weitgehend zu unbestimmt und wenig verbindlich, wartet zu lange die Umsetzung einer Vielzahl von Massnahmen ab, und weitet den Beurteilungsraum auf den Gesamtraum aus bis nach einer zusätzlichen Güterabwägung eine Projektierung in Betracht gezogen werden kann.

° Diese Güterabwägung könnte die an den Kriterien gemessene Dringlichkeit einer ZELlang erneut relativieren und deren Umsetzung wiederum in Frage stellen und zum Nachteil des direkt betroffenen Siggenthals auf Jahre verzögern.

° Der wichtigste Punkt für seine Ablehnung ist dem Gemeinderat jedoch folgender Aspekt:

Bei der Erarbeitung der Massnahmen wurden Zielerwartungen formuliert (zum Beispiel Zunahme von Fahrgastzahlen des öffentlichen Verkehrs, Zunahme des Veloverkehr] und anhand eines Verkehrsmodells prognostizierte der Kanton die Verkehrszahlen für das Jahr 2040 nach Umsetzung der Massnahmen.

Gestützt auf diese Zielerwartungen sollte nach Meinung des Gemeinderats ein verbindlicher Zielpfad bis 2040 festgelegt werden, um laufend den Fortgang und den Erfolg zu überprüfen. Bei Abweichungen von diesem Zielpfad sollten nach Auffassung des Gemeinderates die Ursachen ermittelt und überprüft werden, ob sich eine Rückführung auf den definierten Zielpfad mit der Umsetzung weiterer definierter Massnahmen (überhaupt) erreichen lässt, Wenn sich dabei abzeichnet, dass die Abweichung dauerhaft ist und auch die Realisierung dieser zusätzlichen Massnahmen keine Korrektur verspricht, sollte bereits vor der vollständigen Umsetzung aller als zwingend angegebener Massnahmen, eine Projektierung für eine lange Zentrumsentlastung angestossen werden.

Beim Verkehrsgeschehen im Raum Baden und Umgebung handelt es sich nicht um ein geschlossenes System, welches sich nach fest vordefinierten Regeln weiterentwickelt. Veränderungen ausserhalb und innerhalb dieses Raumes können Verkehrsmenge und die - Ströme in der Region Baden stark beeinflussen und verändern. Als Beispiele können künftige Entwicklungen im unteren Aaretal und im süddeutschen Raum angeführt werden: der Bau von zusätzlichem Wohnraum in Döttingen, der Ausbau der Autobahn zwischen Rheinfelden und Tiengen in Deutschland oder die Hightech Zone in Würenlingen mit Ansiedlung von Betrieben mit starkem Bezug zur Forschung. Eine regionale Veränderung ist bereits angekündigt: Der im April 2025 kommunizierte mögliche Zuzug einer internationalen Industriefirma mit bis zu 3'000 Angestellten in Wettingen.

Dies sind jedoch lediglich die bereits heute bekannten Einflussgrössen. Es ist damit zu rechnen, dass bis im Jahr 2040 und darüber hinaus weitere, heute noch nicht vorhersehbare Entwicklungen mit Auswirkungen auf den Verkehr stattfinden werden.

Obersiggenthal musste leider in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit kantonalen Verkehrsplanungen machen: Vor dem Bau der Siggenthaler Brücke sowie dem Tunnel und der Sperrung der Schiefen Brücke in Ennetbaden in den frühen 2000er-Jahren nahmen die Planer an, dass sich der Verkehr gleichmässig auf beide Seiten der Limmat auf Obersiggenthal und den Kappelerhof verteilen würde. Leider war dies ein Trugschluss - die tatsächlichen Verkehrszahlen sprechen eine deutlich andere Sprache. Obersiggenthal ist also ein gebranntes Kind, welches das Feuer scheut. Umso wichtiger ist es für den Gemeinderat sicherzustellen, dass rechtzeitig mit der Projektierung einer langen Zentrumsentlastung beim aktuellen GVK Raum Baden und Umgebung begonnen wird, wenn sich die Verkehrszahlen der Modellrechnung nicht bewahrheiten sollten.

Diese Haltung wiederholte der Gemeinderat nochmals in seiner Rückmeldung zur öffentlichen Anhörung zum GVK Raum Baden und Umgebung, welche auf der Webseite der Gemeinde publiziert ist.

Diese Ausführungen zeigen ebenfalls deutlich auf, dass sich der Gemeinderat für einen verbindlicheren Umgang mit diesem Thema einsetzt. Insofern ist ein erheblicher Teil der Petition bereits vom Gemeinderat erfüllt worden.

Der Gemeinderat hat bereits an der Einwohnerratssitzung vom 15. März 2026 inhaltlich im Sinne dieser Erwägungen zur Petition Stellung genommen, Grundsätzlich lässt sich der Gemeinderat nicht auf politische Diskussionen via Intemetplattformen und Social Media ein.

Entscheid

1 Der Gemeinderat lehnt die gewünschte Beteiligung an der Petition der IG OSN aufgrund der oben stehenden Erwägungen ab.

GEMEINDERAT OBERSIGGENTHAL
Vizeammann Gemeindeschreiber
Peter Marten Jürg Stucki

GEMEINDERAT OBERSIGGENTHAL Vizeammann Peter Marten Gemeindeschreiber Jürg Stucki