Anlagen erneuerbaren Energien auf bewohnten Liegenschaften vor der MwSt befreien

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Anlagen erneuerbaren Energien auf bewohnten Liegenschaften vor der MwSt befreien

Beschreibung:

Meine Petition bezieht sich auf die ganze Schweiz, bezogen auf die Förderprogrammen des Bundes für erneuerbare Energien. Das heisst:《Die für 2022 zur Verfügung stehenden CHF 450 Millionen, betreffend dem Förderprogrammen für erneuerbare Energien, holt der Bund mit dem heutigen System, mindestens 50% also CHF 225'000'000 über die 7.7 % MwSt-Einnahmen in seine Staatskasse zurück》. Das nenne ich ein Förderrückholmogelprogramm für erneuerbare Energien des Bundes.

Abgestützt auf eine persönliche Richtofferte für eine Photovoltaik - Anlage von 9.38 kWp, die Brutto CHF 30,849.90 inkl. 7,7% MwSt kosten würde, ist mir bei der Einsicht die Frage gekommen: Lohnt es sich überhaupt eine PV - Anlage auf mein Eigenheim zu verbauen, wenn ich sehe was mir zuletzt noch von der erhaltenen Einmalvergütung von CHF 3912.50 Fördergelder vom Bund verbleiben, wenn ich die 7,7% MwSt also CHF 2205.60 der Staatskasse zurück führen muss. Das Bedeutet: ,,Der Bund holt laut meiner persönlichen Richtofferte, sage und schreibe ganze 56,3731% der erhaltenen CHF 3912.50 Einmalvergütung, also ganze CHF 2205.60 über die 7.7% MwSt in seine Staatskasse zurück". Ein No-Go, ein Eigentor der Sonderklasse!

Vorgeschlagene Lösung:

,,Der Bund muss die CHF 450 Millionen Fördergelder die er z.B. für 2022 bereit stellt, in den nächsten Jahren voll und ganz für Einmalvergütungen und die anfallende MwSt für verbaute Objekte zur Verfügung stellen, da bereits 7,7% MwSt also CHF 32'172'701.95 inkl. sind (Die über die Konzessionsabgaben an die Gemeinden CHF 0.0030 plus den KEV Abgaben CHF 0.0220 und zum Schutz für Gewässer und Fische CHF 0.0010 eingezogen wurden). Das heisst: Bezogen auf die oben genannte Richtofferte muss der Bund, sowohl für die Einmalvergütung von CHF 3912.50 plus für die anfallende MwSt ChF 2205.60 vollumgänglich aufkommen. Anstatt den mickrigen CHF 1706.90 laut Richtofferte, verbleiben bei einem Systemwechsel ganze CHF 6`118.10 auf dem Konto, also ganze CHF 4'411.20 mehr. Das bedeutet, die zukünftigen Besitzer von erneuerbaren Energie - Anlagen mit KLEIV würden finanziell sehr stark entlastet und zugleich schafft man mehr an nötigen Anreizen um in Zukunft in erneuerbare Energien zu Investieren.