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Erhalt des Giessenwegleins uns seiner Natur entlang Rheincity Buchs

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Erhalt des Giessenwegleins uns seiner Natur entlang Rheincity Buchs

Beschreibung:

Bäume und Stauden am Giessenweglein entlang der Überbauung "Rheincity" sollen gerodet werden, die angrenzende, bewachsene Böschung ebenfalls.
Das Weglein soll verschwinden.
Als Ersatz ist eine Renaturierung vorgesehen. Das Weglein soll einem
3,5m breiten Betonsteinweg weichen.
Das Weglein ist ein Naturjuwel mitten in Buchs mit einem einmaligen Baum- und Staudenbewuchs und einer vielfältigen Tierwelt.
Menschen aus dem angrenzenden Quartier treffen sich beim Spaziergang, es entsteht so mancher kurzweilige Schwatz, Besucher von NTB und bzbs benutzen den Weg täglich. Sie alle schätzen die Natur und das angenehme Klima, Kühle und Schatten im Sommer.
Einer Renaturierung fallen die meisten urwüchsigen Bäume und Stauden
zum Opfer, eine weitere Hitzeinsel im Sommer ist für die nächsten 15-20
Jahre vorprogrammiert, eine einmalige Flora und Fauna wird stark gestört
bzw. zerstört.

Vorgeschlagene Lösung:

Wir wollen keine austauschbare Umgebungsgestaltung mit Renaturierung.
Das Kiesweglein in seiner Einmaligkeit soll erhalten bleiben.

Offizielle Antwort:

Sehr geehrte Petitionärinnen und Petitionäre

Gerne nehmen wir zur am 13. Dezember 2024 bei der Stadtverwaltung Buchs eingegangenen Online-Petition nachfolgend Stellung.

Die Petitionärinnen und Petitionäre haben die gesammelten Unterschriften zur Petition «Erhalt des Giessenwegleins und seiner Natur entlang Rheincity Buchs» bereits am Freitag, 22. November 2024, der Stadtkanzlei übergeben. Der Stadtrat hat diese an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2024 zur Kenntnis genommen.

Die an der Bürgerversammlung vom 25. November 2024 von den Petitionärinnen und Petitionären vorgebrachten zehn Fragen wurden am 12. Dezember 2024 mit der Veröffentlichung auf der Webseite der Stadt Buchs durch den Stadtrat beantwortet und die Antworten öffentlich einsehbar zur Verfügung gestellt.

Link: https://www.buchs-sg.ch/aktuellesinformationen/2321311

Im Nachgang zur Stadtratssitzung wurde die Kontaktperson der Petitionärinnen und Petitionäre am 3. Dezember 2024 im Rahmen der Petitionsbeantwortung mit einer E-Mail zur informativen Begehung Revitalisierung Giessen vom 14. Dezember 2024 eingeladen (mit der Bitte um Weiterleitung dieser Information an die Mit-Petitionärinnen und -Petitionäre). Diese informative Begehung fand wie geplant statt und die interessierten Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, sich aus erster Hand über die geplanten Revitalisierungsmassnahmen zu informieren und sich mit fachkundigen Mitarbeitenden der Bauverwaltung, Stadträten und dem Stadtpräsidenten persönlich auszutauschen. Der von Teilnehmenden an der Informationsveranstaltung vorgebrachte Vorschlag, ein Moratorium zu verhängen, wurde geprüft. Für ein Moratorium fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage.

Bereits am 15. November 2024 wurde in einer separaten Medienmitteilung ausführlich über das Revitalisierungsprojekt und den entstehenden Natur- und Erholungsraum Giessen informiert. Trotz des wenig verbindlichen Charakters einer Petition haben wir durch die erfolgten Informationsmassnahmen deutlich zum Ausdruck bringen können, dass der Stadtrat die geäusserten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst nimmt. Aus den bereits erläuterten Gründen besteht somit keine Veranlassung, auf die Petition einzutreten bzw. wir verweisen auf die unseres Erachtens bereits erfolgten umfassenden Informationsmassnahmen der Stadt Buchs.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Wir hoffen, diese abschliessende Rückmeldung zur Gesamtthematik erweist sich als zweckdienlich.

Freundliche Grüsse

Rolf Pfeiffer, Stadtpräsident Buchs SG