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Für ein Verbot von Benzin-Laubbläsern in Wettingen

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Beschreibung:

Der Einsatz benzinbetriebener Laubbläser soll in Wettingen verboten werden. Bereits im September beginnt in unserem Quartier der ohrenbetäubende Lärm. Private, Hauswarte und Gemeindeangestellte gehen mit Laubbläsern und Gehörschutz auf Blätterjagd. Die Saison dauert bis im März.
Laubbläser sind nicht nur laut, sie verschmutzen auch die Umwelt und gefährden Kleinstlebewesen. Man kann das Laub auch mal liegen lassen oder den Rechen zur Hand nehmen. Früher ging es auch ohne Laubbläser. Der unsinnige Einsatz dieser Geräte soll gestoppt werden. Die Stimmbevölkerung der Stadt Zürich hat es am Abstimmungssonntag vom 28. September vorgemacht und benzinbetriebene Laubbläser verboten.

Vorgeschlagene Lösung:

Ich bitte den Wettinger Gemeinderat, sich für ein Verbot von benzinbetriebenen Laubbläsern stark zu machen. Es soll dieselbe Lösung wie in Zürich angestrebt werden. Elektrisch betriebene Laubbläser, die weniger Lärm machen und umweltfreundlicher sind, sollen erlaubt bleiben, aber nur von Oktober bis Dezember.

Offizielle Antwort:

Jeder Grundeigentümer ist verpflichtet, die Sicherheit auf seinem Gelände zu gewährleisten (Eigentümerhaftung Obligationenrecht Art. 58), dazu zählen für den Werkhof der Gemeinde Wettingen im öffentlichen Raum die Sicherheit auf Strassen, Wegen, Parkanlagen und Plätzen. Entsprechend wird das Laub vom Werkhof regelmässig entfernt. Ebenfalls muss das Laub von Rasenflächen entfernt werden, damit der Rasen unter dem Laub nicht abstirbt. Dort wo das Laub weder eine Gefährdung noch eine Schädigung hervorruft, wird es liegen gelassen z. B. in Grünrabatten.

Besonders ältere Menschen sind auf eine effiziente Aufnahme des Laubes angewiesen. Für sie stellt die Fortbewegung auf mit Laub bedeckten Wegen ein erhöhtes Sturzrisiko dar oder ist mit dem Rollator teilweise gar nicht mehr möglich. Entsprechend gehen im Herbst regelmässig Rückmeldungen aus der Bevölkerung bei der Gemeinde ein.

Der Einsatz von Laubbläsern ist eine effiziente Methode, um Laub und Schmutz mit geringem Personalaufwand grossflächig zu entfernen. Dabei lassen sich Einsparungen von bis zu 75 % gegenüber der manuellen Reinigung erzielen. Benzinbetriebene Laubbläser sind deutlich lauter als elektrische, jedoch auch wesentlich leistungsstärker. Dies ist insbesonders im Herbst bei grossen, nassen Laubmengen ein entscheidender Vorteil.

Der Werkhof der Gemeinde Wettingen besitzt aktuell elf elektrisch betriebene und zwölf benzinbetriebene Laubbläser. Um übermässige Lärmemissionen zu vermeiden, werden elektrische Laubbläser gegenüber benzinbetriebenen bevorzugt. Im Herbst fallen jedoch sehr grosse Mengen Laub an. Elektrische Laubbläser erreichen bei grossen Laubmengen ihre Leistungsgrenze und benötigen für die Reinigung deutlich mehr Zeit. Daher werden bei zeitkritischen Einsätzen ausschliesslich benzinbetriebene Geräte eingesetzt.

Bei den Schulanlagen in der Gemeinde Wettingen wird mit Ausnahme der Schulanlage Altenburg nur noch mit elektrobetriebenen Laubbläsern (Anzahl: vier) gearbeitet. Eine Umstellung bei der Schulanlage Altenburg von einem benzinbetriebenen zu einem elektrischen Laubbläser ist zeitnah vorgesehen. Weiter werden für die Reinigung von Strassenecken seit jeher Besen verwendet. Ausschliesslich im Herbst wird bei grösserer Verschmutzung auf die Laubbläser zurückgegriffen.

Die Petition fordert eine zeitliche Einschränkung (Oktober bis Dezember) für den Einsatz von elektrischen Laubbläsern. Mit solch einer Einschränkung können grosse Laubmengen im Herbst nicht mehr mit den vorhandenen personellen Ressourcen bewältigt werden. Es würde zu massiven Mehrkosten für die Gemeinde Wettingen und für Hausverwaltungen führen.
Weiter hält sich die Natur nicht an die Vorgaben der Bevölkerung. Bei trockenen Sommern kann das Laub auch bereits vor dem September abfallen und nach einem warmen Herbst kann der Laubabfall bis in den Januar dauern. Somit wäre dann eine maschinelle Entfernung nicht möglich.

Im September 2025 wurde in der Stadt Zürich über einen analogen Vorschlag abgestimmt. Mit Ausnahmebewilligungen können elektrisch betriebene Laubbläser ausserhalb von Oktober bis Dezember weiterhin verwendet werden. Beispielsweise für bewilligte Bauarbeiten dürfen elektrische Laubbläser und Laubsauger ganzjährlich genutzt werden. Solche Regelungen werden von der Bevölkerung zumeist nicht verstanden und würden zu unberechtigten Meldungen bei der Regionalpolizei führen. Weiter wäre die Regelung besonders für nicht ortsansässigen Firmen (z. B. Liegenschaftsunterhaltsfirmen) nicht gängig, da in der Region die Nutzung von Laubbläsern grossflächig nicht eingeschränkt ist. Dies führt zu weiterem Konfliktpotenzial.

Kleinstlebewesen könnten durch das Zusammenkehren des Laubes von Hand geschont werden. Das Laub wird jedoch nach dem Zusammentragen maschinell mit Kehrmaschinen oder Sauggeräten aufgenommen. Selbst wenn diese Lebewesen durch das Zusammenkehren von Hand geschont würden, ist der Schaden bei der Aufnahme des Laubes nicht zu verhindern. Der Schutz dieser Kleinstlebewesen kann nur durch das Liegenlassen des Laubes erreicht werden. Aus diesem Grund lässt der Werkhof gezielt Laubhaufen liegen, um Kleintieren einen Rückzugsort zu bieten. Zudem werden bestimmte Bereiche bewusst ausgespart, in denen keine Laubbläser eingesetzt werden.

Ein Grossteil der Laubbläser in der Gemeinde Wettingen wird für den Unterhalt privater Liegenschaften verwendet. Ein Verbot würde zu tiefwirkenden Eingriffen in die Rechte der Grundeigentümer führen. Es ist stark fraglich, ob eine solche Regelung bei der Mehrheit der Wettinger Bevölkerung Zustimmung finden würde.

Ein umfassendes Verbot von Laubbläsern würde einen erheblichen Eingriff darstellen, der im Hinblick auf die Interessen der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie des öffentlichen Interesses sorgfältig abzuwägen ist. Da die Petition trotz breiter öffentlicher Diskussion in Wettingen nur begrenzte Unterstützung fand, wird auf ein Verbot verzichtet. Stattdessen soll die Bevölkerung vielmehr auf den umweltschonenden Einsatz von elektrisch betriebenen Geräten hingewiesen werden.

Gemeinderat Wettingen