Unterhaltsstreichung für sogenannte Zahlelternteile

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Beschreibung:

Zahlväter / Mütter bei Trennung / Scheidung

Ich bin der Meinung, das man als sogenannte / r Zahlmutter / Vater auch das Recht bekommen sollte, den Unterhalt zu streichen, wenn:

  • der andere Elternteil, die gemeinsamen Kinder in einer Art beeinflusst, das sie daraufhin den Kontakt zu dem anderen Elternteil abbrechen.

  • der andere Elternteil sich nicht an das gemeinsame Sorgerecht hält und keine Informationen über die gemeinsamen Kinder herausgibt.

  • der andere Elternteil alle Entscheidungen, die über das Alltägliche hinausgehen alleine entscheidet.

  • der andere Elternteil zu keiner Zusammenarbeit bereit ist.

Vorgeschlagene Lösung:

Es müsste von Seiten der Gesetzgebung die Möglichkeit bestehen, bei obig genannten Verfehlungen des einen Elternteil, auch bei minderjährigen Kinder den Unterhalt zu streichen.

Wenn die Kinder volljährig sind hat man als zahlender Elternteil schon eher die Möglichkeit die Unterhaltszahlungen bei solchen Gegebenheiten zu streichen.