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Tempo 50 Schartenstrasse Wettingen

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Beschreibung:

Unser Problem ist die Tempo 30 Zone an der Schartenstrasse .
Diese Strasse ist sehr breit. Hat beidseitig einen Veloweg und auch ein Trottoire also ist hier bestimmt kein Tempo 30 notwendig. Diese Strasse ist auch nicht so befahren, wie immer behauptet wird. Ich wohne schon mein ganzes Leben an der Schartenstrasse.

Vorgeschlagene Lösung:

Wir möchten wieder Tempo 50 auf der Schartenstrasse haben. Es wird zwar immer behauptet, dass die Umfragen ergeben hätten, dass es viel ruhiger ist. Wir stimmen dem nicht zu und ausserdem wurden wir nie befragt zu diesem Thema.

Offizielle Antwort:

Bei der Schartenstrasse, Märzengasse und Bifangstrasse gehen regelmässig Sicherheits und Lärmbeschwerden von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern ein, da diese Achse insbesondere zu den morgendlichen und abendlichen Spitzenstunden als Ausweichroute zu den Kantonsstrassen benutzt wird.

Aufgrund des – für eine Gemeindestrasse – hohen Verkehrsaufkommens auf der Achse "Schartenstrasse – Märzengasse und Bifangstrasse" wurde 2021 eine vertiefte Überprüfung des Verkehrsaufkommens vorgenommen. Im Ergebnis zeigte sich, dass es sich bei rund 60% des Verkehrs auf diesen Strassen um quartierfremden Durchgangsverkehr handelt.

Gemeindestrassen sind für die Aufnahme und Verteilung des gemeindeeigenen Ziel- / Quell- und Binnenverkehrs zuständig. Es ist nicht die Aufgabe von Gemeindestrassen, überkommunalen Durchgangsverkehr in wesentlichen Mengen aufzunehmen. Hierfür sind einzig die Kantonsstrassen, in Wettingen die Schwimmbadstrasse, Landstrasse und Alberich-Zwyssigstrasse, zuständig. Diese sind jedoch zu Spitzenzeiten teilweise so stark überlastet oder ineffizient, dass sich die Automobilisten Alternativen bzw. Schleichwege durch die Gemeinde suchen.

Mit dieser Ausgangslage wurde ein Fachbüro für Verkehrsplanung beauftragt, Massnahmen zur Reduktion des Durchgangsverkehrs auf der stark belasteten Achse Schartenstrasse, Märzengasse und Bifangstrasse vorzuschlagen.

Das Planungsbüro hat in der Folge einen Massnahmenfächer aus möglichen Massnahmen erstellt. Neben übergeordneten Massnahmen, die nur der Kanton angehen kann, reichen die kommunalen Optionen auf der betroffenen Achse von punktuellen Massnahmen, über Tempo 30 bis zu Strecken- oder Zonenfahrverboten.

Im nächsten Schritt sollte untersucht werden, welche der Massnahmen umsetzbar und verhältnismässig sind. Als angemessene und wirksame Massnahme wurde die Einführung von Tempo 30 auf der Schartenstrasse und der Märzengasse vermutet. Um die tatsächliche Wirkung zu überprüfen, sollte ein 1-jähriger Testversuch durchgeführt werden. Dabei sollte der gesamte Test durch Verkehrs- und Lärmmessungen begleitet werden, damit nach Abschluss des Testbetriebs ausgewertet werden kann, ob die Massnahme wirksam ist.

Am 16. September 2024 wurde der Testbetrieb gestartet und am 15. September 2025 wird der Testbetrieb beendet werden und die Schartenstrasse / Märzengasse wieder mit Tempo 50 signalisiert. Ab Oktober 2025 werden die abschliessenden Vergleichsmessungen vorgenommen und im Anschluss die Messdaten ausgewertet sowie das weitere Vorgehen festgelegt.

Gemeinderat Wettingen