Egerkingen, es reicht! Hundesteuer senken – CHF 90.– pro Hund ab 1. Januar 2027!
Beschreibung:
Die Hundesteuer in Egerkingen beträgt im Jahr 2026 CHF 120.– für den ersten Hund und ebenfalls CHF 120.– für jeden weiteren Hund.
Ein Vergleich mit den übrigen Gemeinden im Bezirk Gäu zeigt jedoch ein deutlich anderes Bild:
Gemeinde Hundesteuer pro Hund 2026
Egerkingen CHF 120.–
Härkingen CHF 80.–
Kestenholz CHF 80.–
Neuendorf CHF 80.–
Niederbuchsiten CHF 80.–
Oberbuchsiten CHF 100.–
Oensingen CHF 120.–
Wolfwil CHF 60.–
Durchschnitt Bezirk Gäu CHF 90.–
Egerkingen liegt somit CHF 30.– über dem ausgewiesenen Durchschnitt des Bezirks Gäu. Das entspricht einer Mehrbelastung von rund 33 Prozent.
Wir sind der Ansicht, dass diese Differenz gegenüber den Hundehalterinnen und Hundehaltern in Egerkingen sachlich überprüft werden sollte. Es ist schwer nachvollziehbar, weshalb die Hundehaltung in Egerkingen deutlich stärker belastet wird als in mehreren umliegenden Gemeinden.
Mit dieser Petition verlangen wir keine Sonderbehandlung, sondern eine angemessene und nachvollziehbare Gebührenhöhe.
Vorgeschlagene Lösung:
Wir fordern den Gemeinderat und die Einwohnergemeinde Egerkingen auf:
Die Hundesteuer für den ersten und jeden weiteren Hund von CHF 120.–
auf CHF 90.– zu reduzieren.Die entsprechende Anpassung auf den 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.
Die dafür notwendigen reglementarischen und administrativen Schritte
rechtzeitig einzuleiten.
Wir fordern den Gemeinderat auf, die Hundesteuer für den ersten und jeden weiteren Hund von bisher CHF 120.– auf CHF 90.– zu senken und diese Anpassung verbindlich per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. Wir erwarten, dass die dafür notwendigen Beschlüsse und Anpassungen rechtzeitig vorgenommen werden. Eine Verschiebung oder ein Aufschub dieser Senkung kommt für uns nicht infrage.
Eine gerechte Hundesteuer bedeutet, dass Hundehalterinnen und Hundehalter nicht stärker belastet werden als sachlich notwendig. Die Hundesteuer in Egerkingen soll deshalb auf ein angemessenes und mit den umliegenden Gemeinden vergleichbares Niveau gesenkt werden, verbindlich per 1. Januar 2027 auf CHF 90.– pro Hund.