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Petition gegen fixe Barrieren und Sperren im Säli-Quartier!

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Petition gegen fixe Barrieren und Sperren im Säli-Quartier!

Beschreibung:

Wir fordern vom Stadtrat den Beschluss 005 vom 11. Januar 2021 zurückzuziehen und auf fixe Barrieren und Sperren im Säli-Quartier zu verzichten.

  • Die Quartierbevölkerung wurde weder befragt noch konnte sie Mitwirken.

  • Eine Mehrheit der Quartierbevölkerung dürfte gegen die Massnahme sein. Dafür spricht eine Facebook-Umfrage mit 239 Antworten und bloss 10% Zustimmung für die beschlossene Massnahme.

  • Die Dringlichkeitserklärung entzieht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Das Problem ist jedoch seit Jahren bekannt, was ein solches Vorgehen nicht legitimiert trotz Baustelle.

  • Es ist falsch die Quartierbevölkerung mit einer derart einschneidenden Massnahmen für das Fehlverhalten von auswärtigen Autofahrer zu bestrafen.

  • Die Massnahmen führen zu absurden Umwegen für die Anwohner und erhöhen so auch die Umweltbelastung.

  • Viele Menschen im Säliquartier sind motorisiert und benötigen die Fahrzeuge für den Arbeitsweg, der ihnen nun erschwert wird.

  • Bevor zu drastischen Mitteln gegriffen wird, sind andere Möglichkeiten zu prüfen.

  • Gerade ältere Menschen sind oft auf das Taxi angewiesen. Die Kosten werden wegen den Umwegen deutlich steigen.

  • Unverhältnismässige Einschränkung der Bewohner um Fluchtverkehr zu reduzieren, der sich nur verlagern wird.

  • Zusammengefasst: der Nutzen der Massnahme steht in keinem Verhältnis zum Aufwand.

Vorgeschlagene Lösung:

Bevor zu solch drastischen Massnahmen gegriffen wird, sind andere Möglichkeiten zu prüfen. Diese könnten sein: vermehrte Kontrollen durch die Polizei, Einführung von Begegnungszonen (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h), Verkehrs-Security zu den Stosszeiten, Barrieren / Sperren die sich für die Anwohner/-innen öffnen, Vignetten etc.

Wir verweisen insbesondere auch auf die Beispiele Birsfelden BL, wo die Polizei den Durchgangsverkehr in Quartierstrassen deutlich reduzieren konnte ohne Barrieren (Quelle bz Basel: https://bit.ly/3ogtDw9) und Cham, wo mit Videokameras die Fahrzeuge erfasst und anschliessend die fehlbaren Lenker gebüsst werden (Dazu mehr: https://bit.ly/3a6HZKF). Diese müssen nicht zwingend in Olten gleich umgesetzt werden. Jedoch zeigen beide Beispiele auf, dass alternative Möglichkeiten existieren und funktionieren.

Weiter ist zu bedenken: alle Oltnerinnen und Oltner bezahlen die Strassen mit ihren Steuern. Es stellt sich letztlich auch die Frage, ob es tragbar ist der Bevölkerung anderer Oltner Quartiere die Durchfahrt zu verbieten bzw. derart zu erschweren.

Offizielle Antwort:

Ende 2020/Anfang 2021 hat der Stadtrat von Olten Massnahmen beschlossen, um den aufgrund des Fahrverbots mit Zubringerdienst unberechtigten und von Anwohnenden seit langer Zeit schon beanstandeten Schleichverkehr im Säliquartier zu reduzieren. Anlass zur raschen Umsetzung gab insbesondere die Baustelle am Bahnhofquai, auf welche Anfang 2022 diejenige zwischen Sälikreisel und Postplatz anschliessen soll, welche die Situation im Säliquartier ohne griffige Massnahmen während ein bis zwei Jahren zusätzlich stark verschärfen dürfte. Verkehrsmessungen hatten gezeigt, dass das Verkehrsvolumen auf der Reiserstrasse vor Jahresende um rund 40% zugenommen hatte, bevor es vermutlich aufgrund der Corona-Pandemie bzw. der Homeoffice-Pflicht in den letzten Wochen wieder fast auf den vorherigen Stand zurückging.

Vorausgegangen waren diverse neue Vorstösse im Gemeindeparlament. Am 25. Juni 2020 wurde dort ein Volksauftrag «für mehr Begegnung im Säliquartier» behandelt, der eine flächendeckende Verkehrsberuhigung im Säliquartier verlangte, nachdem die bisher ergriffenen Massnahmen zum Schutz der Wohnquartiere nicht die erwünschten Wirkungen gezeigt hätten. Der Stadtrat hatte in seiner damaligen Beantwortung durchaus Verständnis für die Anliegen gezeigt, aber auch dargelegt, dass aus der Erfahrung vergangener Jahre ein dafür notwendiger partizipativer Prozess unter Einbezug der Quartierbevölkerung und weiteren Kreisen durchzuführen sei, um den gordischen Knoten zu lösen und zu konsensfähigen Lösungen zu gelangen. Der Sprecher zum Volksauftrag, der eine «Schliessung der Quartierautobahn mit baulichen Massnahmen» als einzige Massnahme bezeichnete, welche das Problem nachhaltig lösen würde, formulierte damals an der Parlamentssitzung unter Applaus von den Rängen, als Alternative zu weiteren Mitwirkungsverfahren «könnte man ja auch einfach damit beginnen, die Resultate der bereits abgeschlossenen Studien umzusetzen, hier und jetzt». Auch in der anschliessenden Diskussion im Parlament wurde geäussert, dass die Bedürfnisse schon x-fach angemeldet worden seien und dass es jetzt nicht Zeit für die nächste Mitmachstudie oder die nächsten Mitmachverfahren seien, «sondern einfach auch einmal etwas machen, schauen, wie es funktioniert und dann wieder den nächsten Schritt machen». Der Volksauftrag wurde denn auch mit 26:8 Stimmen klar erheblich erklärt.

Schon am 15. November 2020 wurde von den Initiantinnen und Initianten des Volksauftrags beim Stadtrat ein offener Brief eingereicht. Darin wurde unter anderem bemängelt, dass der Stadtrat den Anliegen der betroffenen Quartierbevölkerung wie auch dem Willen einer deutlichen Mehrheit des Parlaments, das nunmehr in mindestens drei Abstimmungen Massnahmen gegen den Ausweichverkehr gefordert habe, zu wenig Rechnung trage. Im Brief wurde der Stadtrat dazu aufgerufen, unverzüglich griffige Massnahmen gegen den Ausweichverkehr in den Quartierstrassen zu ergreifen.

Gestützt wurde dieses Anliegen durch eine dringliche Motion Ursula Rüegg (SVP) im November 2020 betreffend Verhinderung des Schleichverkehrs im Säliquartier. Auch darin wurde gefordert, dass angesichts der Verschärfung der Situation durch die Baustelle am Bahnhofquai nicht mit Massnahmen zugewartet werde. Die Dringlichkeit wurde einstimmig gutgeheissen. Mehrere Mitglieder des Gemeindeparlaments haben den Stadtrat in der Folge ermutigt, befristete und harte Massnahmen zu ergreifen. Auch dieser Vorstoss wurde mit 35:0 Stimme als Postulat erheblich erklärt.

Der Handlungsbedarf war somit offensichtlich. Eine vom Stadtrat eingesetzte verwaltungsinterne Arbeitsgruppe wurde beauftragt, Sofortmassnahmen zur Eindämmung des Umfahrungsverkehrs zu erarbeiten. Diese prüfte diverse Massnahmen und kam zum Schluss, dass die Einführung eines Klebers für Quartierbewohner, mit dem die soziale Kontrolle gestärkt werden soll, die Errichtung von Barrieren bzw. Schranken an zwei verschiedenen Standorten (Riggenbachstrasse und Gartenstrasse) zur Verhinderung bzw. Erschwerung der Durchfahrt sowie Durchfahrtssperren an der Reiserstrasse mittels Blumentröge näher geprüft werden soll. Auf der Maienstrasse sollen ferner zusätzliche bauliche Massnahmen, die Einführung von Tempo 20 oder eine Umkehr der Einbahnstrasse geprüft werden. Die vorgesehenen Sperrungen wurden einem externen Verkehrsplanungsbüro zur Prüfung unterbreitet, um insbesondere die Auswirkungen der Standorte auf den Verkehr zu untersuchen. Dabei stellte sich heraus, dass die beiden Standorte der Barrieren richtig seien, für die Prüfung der Auswirkungen der Durchfahrtsperren aber noch weitere Abklärungen getroffen werden müssen. Gestützt auf diese Erkenntnis hat der Stadtrat am 21. Dezember 2020 die Einführung eines Quartierklebers aufgrund fehlender Effektivität sowie der Gefahr der Verdächtigung und Hetze gegen alle nicht im Quartier wohnhaften Zubringer verworfen. Gleichzeitig hat er die Einführung der Barrieren durch Genehmigung eines Nachtragskredits gutgeheissen und die weiteren vorgeschlagenen Massnahmen zur genaueren Prüfung freigegeben.

Am 4. Januar 2021 präsentierte das externe Verkehrsplanungsbüro die Resultate ihrer Untersuchungen im Rahmen einer Besprechung mit der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe der Kantonspolizei sowie dem Amt für Verkehr und Tiefbau. Dabei wurden folgende Rahmenbedingungen für die Sperrungen formuliert:

  • Keine vollständige Unterbindung der Quartierquerung, sondern Reduktion der Attraktivität Durchquerung, damit der Durchgangsverkehr die Hauptachse bzw. die Kantonsstrasse vorzieht. Der verbleibende Verkehr soll mit der Massnahme kanalisiert werden, um die Kontrolltätigkeit der Polizei zu erleichtern.
  • Keine wesentliche Mehrbelastung bzw. Verlagerung zuungunsten von anderen Strassenzügen.
  • Wenn möglich keine Mehrbelastung der betroffenen Strassen aufgrund der Kanalisierung, wobei es zu berücksichtigen gilt, dass es Strassen gibt, die sich mehr für eine solche Kanalisierung eignen als andere.

Die Untersuchung ergab vier Varianten mit Untervarianten, welche anlässlich der Besprechung vom 4. Januar 2021 eingehend diskutiert und für welche Vor- und Nachteile abgewogen wurden. Dabei wurde eine weitere Variante eingebracht, welche die Rahmenbedingungen noch besser erfüllen kann. Sämtliche Teilnehmer der Besprechung teilten diese Einschätzung, worauf diese Variante dem Stadtrat zum Beschluss empfohlen wurde. Mit Stadtratsbeschluss vom 11. Januar 2021 wurde den Empfehlungen gefolgt, die entsprechenden Verkehrsmassnahmen beschlossen und aufgrund der Dringlichkeit mit Entzug der aufschiebenden Wirkung versehen.

Die vorläufig für einen Versuchsbetrieb von einem Jahr beschlossenen Massnahmen umfassen je eine Barriere an der Gartenstrasse auf der Höhe des Vögeligartens und an der Riggenbachstrasse auf der Höhe des Fachhochschulgebäudes sowie eine Sperre mit Pflanzentrögen im Bereich des Maria-Felchlin-Platzes. Die unberechtigte Durchfahrt soll zudem mit neuen Regelungen im Bereich Einbahnstrassen erschwert werden. Dabei soll die Quartierquerung für die Berechtigten weiterhin möglich sein. Gegen die Beschlüsse des Stadtrates sowie gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung, um die Massnahmen angesichts der Baustelle auf der Hauptachse rasch durchzuführen und erproben zu können, sind mehrere Beschwerden eingegangen. In der Zwischenzeit hat das kantonale Bau- und Justizdepartement mit Beschluss vom 25. Februar 2021 entschieden, dass den Beschwerden keine aufschiebende Wirkung zukommt.

Vorgesehen war, die Massnahmen auf Anfang März einzuführen. Angesichts des derzeit geringeren Verkehrsaufkommens hat der Stadtrat Ende Februar beschlossen, die Verkehrsmassnahmen erst dann zu vollziehen, wenn sich eine Zunahme des Verkehrs – beispielsweise durch Beendigung der Homeoffice-Pflicht – abzeichnet. Sobald diesbezüglich eine Lockerung erfolgt, ist geplant, die Massnahmen rasch umzusetzen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen und Erfahrungen insbesondere mit Blick auf die zweite Bauetappe auf der Kantonsstrasse zu sammeln. Ausschlaggebend war zudem, dass angesichts des reduzierten Verkehrsaufkommens die geplanten Messungen vor und nach der Einführung der Massnahmen derzeit keine aussagekräftigen Ergebnisse gezeitigt hätten.

Der Stadtratsentscheid zu den Verkehrsmassnahmen im Säliquartier basiert auf Verkehrsbeobachtungen und -messungen sowie auf Parlamentsvorstössen und -debatten, die vom Stadtrat klar und unmissverständlich verlangten, dass im Säliquartier – insbesondere mit Blick auf die Baustellen auf den Hauptachsen – Schutzmassnahmen gegen den Schleichverkehr ergriffen werden. In der Folge hat der Stadtrat von Fachverständigen erarbeitete Massnahmen als Versuchsbetrieb beschlossen, an denen er festhalten wird.

Martin Wey, Stadtpräsident