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"Selfie für 11i" soll bleiben

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"Selfie für 11i" soll bleiben

Beschreibung:

Vor rund einem Jahr ermöglichte die Stadt Solothurn dem Künstler Simon Azar seine Skulptur "Selfie für 11i" beim Krummturm in Solothurn aufzustellen. Dies als Beitrag zu den Feierlichkeiten 2000 Jahre Solothurn.
Das Objekt erfreut sich grosser Beliebtheit und ist ein vielbeachtetes Fotosujet. Beispielsweise von Reisenden, welche auf das Aareschiff wollen oder von diesem kommen.
Noch ist es aber ungewiss, was mit der Skulptur definitiv geschehen wird.

Vorgeschlagene Lösung:

Der Künstler würde sich freuen, wenn die Stadt die Skulptur definitiv übernehmen würde und diese beim Krummturm bleiben darf.

Offizielle Antwort:

Petition «Selfie für 11i» soll bleiben

Sehr geehrter Herr Flückiger

Nach langwierigen internen Abklärungen möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren Vorschlag, die Stadt solle die Skulptur definitiv übernehmen und beim jetzigen Standort belassen, ablehnen. Dies mit folgender Begründung:

Vor mehr als einem Jahr ermöglichte die Stadt Solothurn dem Künstler Simon Azar, seine Skulp-tur «Selfie für 11i» neben der Krummturmschanze in Solothurn aufzustellen. Dies als Beitrag zu den Feierlichkeiten 2000 Jahre Solothurn. Das Objekt erfreut sich grosser Beliebtheit und ist ein vielbeachtetes Fotosujet, wie z.B. von Reisenden, welche auf das Aareschiff wollen oder von die-sem kommen.
Die Eröffnung dieser Möglichkeit für Herrn Azar, sein Werk zu präsentieren, bedeutet jedoch nicht, dass diese Skulptur dort dauerhaft stehen bleiben kann. Damit würde nämlich ein Präjudiz für das künftige Aufstellen von Skulpturen im öffentlichen Raum geschaffen.

Für diese Skulptur mit Steinbeet ist eine Baubewilligung erforderlich, da es sich um eine bauliche Anlage handelt. Bauten und Anlagen (welche künstlich geschaffen werden, auf eine Dauer ange-legt werden, die in fester Beziehung zum Erdboden stehen und zudem den Raum äusserlich ver-ändern) sind baubewilligungspflichtig. Hier ist zu erwähnen, dass es die Zustimmung der Grundei-gentümerin, in diesem Falle der Stadt Solothurn, benötigte.

Grundsätzlich braucht es für das Aufstellen eines Kunstobjektes im öffentlichen Raum der Stadt Solothurn ein ausgeschriebenes, zweistufiges Wettbewerbsverfahren, wie dies auch im Rahmen der künstlerischen Gestaltung des Kreuzackerparks (Kunst am Bau) der Fall ist.
Bei der Gestaltung des Kreuzackerparkes erfolgte sogar eine nationale Ausschreibung, weil es sich um einen sehr wichtigen öffentlichen Raum handelt. Auch das fragliche Grundstück bei der Schiffsanlegestelle ist zweifellos von grosser öffentlicher Bedeutung. Wollten wir diese künstle-risch gestalten, müsste ein ähnliches Verfahren eingeschlagen werden, wie es im Falle des Kreuzackerparkes eingeschlagen worden ist.

Dies beabsichtigen wir aber nicht, weshalb wir die Petition ablehnen und keine Zustimmung für ein allfälliges Baubewilligungsverfahren erteilen.

Kurt Fluri, Stadtpräsident Sadt Solothurn