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für ein Zurzibiet ohne Feuerwerksknallerei

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für ein Zurzibiet ohne Feuerwerksknallerei

Beschreibung:

Für ein Zurzibiet ohne Feuerwerksknallerei
zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt

2023 wurde die eidgenössische Initiative „Einschränkung der Feuerwerke“ mit über 130'000 beglaubigte Unterschriften eingereicht. Der Bundesrat lehnt die Initiative unter anderem mit der Begründung ab, dass die Gemeinden bereits über ausreichende Möglichkeiten verfügen, Feuerwerke einzuschränken oder zu verbieten. Davos und einige Gemeinden in Graubünden haben ein Verbot vor einigen Jahren eingeführt.

Einschränkungen für die Altstadt Klingnau und Kaiserstuhl gibt es bereits im Polizeireglement der Gemeinden des Bezirks Zurzach. Das reicht bei weitem nicht.

Es braucht eine flächendeckende Regelung für
 Sicherheit: Vermeidung von Bränden und Unfällen
 Schutz der Tiere vor Lärm und Stress
 Verringerung der CO2-Emissionen und der Verschmutzung wie Abfall und Feinstaub

Vorgeschlagene Lösung:

Das Polizeireglement soll wie folgt abgeändert werden:

Das Abbrennen von Feuerwerk in unserer Gemeinde
wird grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt
während des ganzen Jahres (Inkraftsetzung 1. Dez.25).

Die Einschränkung im Wortlaut abgeleitet vom Gesetz in Davos. Bewilligte Feuerwerk-Anlässe sind weiterhin möglich.

Offizielle Antwort:

Dem Gemeinderat obliegt die Sorge für die lokale Sicherheit gemäss Polizeigesetz sowie der Erlass eines entsprechenden Reglements (§ 37 Abs.2 lit. f des Gesetzes über die Einwohnergemeinden). Die Gemeinden können daher zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in ihrem Polizeireglement regeln und dabei Vorschriften (wie Bewilligungspflichten, Abbrennorte, zeitliche Vorgaben etc.) vorsehen.

Mit der Gründung der Regionalpolizei Zurzibiet delegierten die Gemeinden Entscheidungen bezüglich des Polizeireglements an den Behördenausschuss. Jeder Gemeinderat ist darin mit einer Stimme vertreten. Dementsprechend liegt es in der alleinigen Zuständigkeit des Behördenausschusses allfällige Änderungen zu beschliessen.

Da vorliegende Petition in diversen Zurzibieter Gemeinden durchgeführt wurde und daher mit verschieden Rückmeldungen der Gemeinderäte zu rechnen ist, hat sich der Führungsausschuss der Regionalpolizei Zurzibiet proaktiv mit dem Anliegen auseinander gesetzt. Er wird die Anträge der Gemeinden sammeln und koordinieren. Im Anschluss befindet der Behördenausschuss darüber. Für eine Änderung des Polizeireglements ist eine einfache Mehrheit erforderlich.

Anmerkung:
Wie weit entsprechende kommunale Beschränkungen gehen dürfen, ist gemäss Auskunft des Rechtsdienstes der Gemeindeabteilung, DVI Kanton Aargau, aber rechtlich umstritten. Es kann nämlich argumentiert werden, dass dies dem Verhältnismässigkeitsprinzip widerspreche und Grundrechte (wie insbesondere die persönliche Freiheit und Wirtschaftsfreiheit) verletze. Das Bundesgericht hielt in einem Urteil vom 04.09.2019 fest, dass die Lärmimmissionen von Feuerwerk und Knallkörpern die Menschen in ihrem Wohlbefinden erheblich stören können, gleichzeitig anerkennt es aber auch, dass es sich beim Feuerwerk an bestimmten Anlässen um eine Tradition handelt, deren Schutz ebenfalls im öffentlichen Interesse liege.

Ueli Gantenbein, Stadtschreiber