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«Erhaltung der Gartenstadt Wettingen»

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«Erhaltung der Gartenstadt Wettingen»

Beschreibung:

Im Jahr 2015 hat die Gemeinde Wettingen ihre Leitsätze und –ziele überarbeitet und sich dabei entschieden, dass der „etablierte und unbestrittene Begriff „Gartenstadt“ als Marke beibehalten“ wird (Auszug aus dem entsprechenden Dokument vom 25. August 2015). Präzisierend wurde unter anderem vermerkt, dass das Label „Gartenstadt“ sich auch künftig niederschlagen werde „in Planungen und Projekten im Siedlungsgebiet, im Freiraum, im Naherholungsgebiet sowie Naturraum“. Die „Gartenstadt“ wird von der Gemeinde aktiv beworben.

Im Siedlungsgebiet ist allerdings seit Jahren eine Uniformierung des Bauens zu beobachten, die für attraktive Freiräume, geschweige denn abwechslungsreiche Gärten, keinen Platz mehr lässt. Neu- und Ersatzbauten weisen oft eine massive Klotzform auf mit maximaler Grundstücksnutzung und wenig Sensibilität betreffend Einbettung in die angrenzende Bebauung oder den Naturraum. Ganze Quartiere ähneln sich mittlerweile in Architektur und Gartenplanung, Monotonie macht sich breit.

Dennoch werden in raschem Tempo ältere, teils auch historisch bedeutsame Einzelbauten und Ensembles dem Abbruch und der Neubebauung preisgegeben. Das Ortsbild der Gemeinde erscheint mit dem Verschwinden der klein räumigen Strukturen und vielfältigen Gärten zunehmend klobig und unwirtlich. Es ist inkonsequent, mit Strukturen zu werben, die ohne Gegenmassnahmen laufend weiter zerstört werden.

Vorgeschlagene Lösung:

  1. Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) sowie die Leitsätze und -ziele von Wettingen sollen unter Mitwirkung der Bevölkerung gründlich aufeinander abgestimmt werden. Man darf nicht mit „grün“, „repräsentativ“ und „abwechslungsreich“ werben und gleichzeitig ein graues, monotones, und für eine immer noch ländliche Gemeinde wie Wettingen, möglicherweise auch fragliches Wachstum vorantreiben. Wachstum bedeutet auch Zerstörung von Naturraum, Bodenversiegelung und ständigen Ausbau der Infrastruktur.

  2. In die Beurteilung von Bauprojekten ab der Grösse eines Mehrfamilienhauses soll zwingend eine unabhängige Fachplanungsperson und, falls vorhanden, eine Delegation des jeweiligen Quartiervereins einbezogen werden. Dies soll die Verantwortlichen in der Abschätzung unterstützen, ob und wie sich ein Projekt ästhetisch und ökologisch in ein bestehendes Quartier integrieren lässt.

  3. Die Gemeinde soll künftig bei Bewilligungen von Grossüberbauungen vor der Bevölkerung dazu Stellung nehmen, wie sich das Projekt mit den Leitsätzen und -zielen von Wettingen vereinbaren lässt.

  4. Die Ortsbildkommission soll neu der Volkswahl unterstehen, um die Meinungsvielfalt der Einwohner zu diesem Thema besser abzubilden.

Dies alles, damit Wettingen nicht endgültig zu einem langweiligen und monotonen Agglomerationsort verkommt, sondern eine grüne, abwechslungsreiche und unverwechselbare Gemeinde bleibt!

Offizielle Antwort:

Ein Legislaturziel der laufenden Amtsperiode ist, am Leuchtturm «Gartenstadt» festzuhalten und weiterzubauen. Dieses Ziel wird mit dem Beizug des Freiraumkonzepts als Instrument, welches für die Projektierung und Beurteilung von Bauvorhaben zwecks Auslegung der Vorschriften der BNO dient, unterstützt. Die Grün- und Freiflächen sind darin bezeichnet. Das Freiraumkonzept wird bereits heute bei sämtlichen Tätigkeiten der Bau- und Planungsabteilung wie beispielsweise bei der Bearbeitung von Baugesuchen, Tiefbauprojekten, Werkleitungsrevisionen sowie Neubauprojekten im öffentlichen Raum, wie zurzeit die Projekte Dorf- und Lugibach, angewendet.

Einzelne Gärten sind mit den Gestaltungsplänen Dorf und Klosterhalbinsel gesichert. Ob die Sicherung in dieser Form ausreichend ist, wird im Rahmen der BNO-Revision zu prüfen sein. Ob sich der Erhalt weiterer Gartenanlagen tatsächlich aufdrängt, müsste geprüft werden. Als Grundlage könnte dazu das ICOMOS-Inventar für die Gemeinde Wettingen verwendet wer-den. Die bestehenden Gärten befinden sich in der Bauzone. Es gilt jedenfalls zu verhindern, dass der Erhalt von Gartenanlagen zu einer Nutzungsreduktion führt, was im Einzelfall eine Enteignung mit entsprechender Entschädigung zur Folge hätte.

Für Grundeigentümer plant die Bau- und Planungsabteilung, informelle Merkblätter zur Werthaltigkeit der Gärten zur Verfügung zu stellen. Diese werden wichtige Informationen und Tipps zur Unterstützung bei der Anlage, Pflege und Erweiterung von Gärten und weiteren ökologisch wertvollen Flächen wie beispielsweise Parkierungsflächen, Mauern usw. enthalten. Ob weitergehende, eigentumsverbindliche Massnahmen zum Beispiel auf Stufe BNO notwendig sein werden, muss im Rahmen der BNO-Revision geprüft werden.

Der Gemeinderat erarbeitet derzeit das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) als Grundlage für die anstehende Gesamtüberprüfung und Anpassung der kommunalen Nutzungsplanung (BNO-Revision). Darin werden die Grün- und Freiflächen, die Grünraumkorridore bzw. die Grünraumverbindungsachsen zur Vernetzung sowohl innerhalb der Siedlung als auch zwischen Siedlung und Landschaft wie auch die Bau- und Zonenvorschriften behandelt.

Ein erster Workshop zu den Entwürfen des REL wurde bereits unter Einbezug des Einwohnerrats durchgeführt. Workshops mit der Bevölkerung sind für das Jahr 2021 geplant.

Mit welchen Planungsinstrumenten die geforderten Elemente letztlich gesichert werden sollen und können, wird unter Einbezug der Bevölkerung im Rahmen der BNO-Revision zu prüfen und zu diskutieren sein.

Die Ortsbildkommission ist ein unabhängiges und unpolitisches Beratungsgremium des Gemeinderats und ist ausschliesslich mit Experten bestückt. Eine Volkswahl ist deshalb auch künftig nicht vorgesehen.

Gemeinderat Wettingen

Diese Petition ist auf folgenden Webseiten erwähnt: