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Zentrum Grabs den Grabsern - Nein zum Sondernutzungsplan Zentrum Grabs

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Zentrum Grabs den Grabsern - Nein zum Sondernutzungsplan Zentrum Grabs

Beschreibung:

Die Zentrum Grabs Genossenschaft (ZGG) hat 2021 einen Sondernutzungsplan für das Zentrum Grabs vorgelegt, welcher auf grossen Widerstand gestossen ist. Die überarbeitete Planung der ZGG und der Gemeinde ist kaum auf die Forderungen der Bevölkerung eingegangen.

Folgende Argumente sprechen dagegen:
• Ein Sondernutzungsplan erlaubt eine Mehrausnützung gegenüber dem Baureglement. Diese Ausnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein klarer Mehrwert für die Bevölkerung entsteht. Dieser Mehrwert fehlt.
• Der Grünraum entlang des Grabserbachs wird missachtet. Angrenzende Lagerflächen, Anlieferungen und Tiefgarageneinfahrten machen ihn unattraktiv.
• Die Bevölkerung hat grosszügige Freiflächen und öffentliche Räume gefordert. Trotzdem wurde das überdimensionierte Sockelgeschoss (53m x 28m) nicht reduziert. Damit bleibt kein Platz für die gewünschte Trennung von Parkierung und Aufenthaltsraum.
• Statt einer Verbesserung, wurde der Verkehr verschlechtert. Besonders kritisch ist die neue Einlenkersituation der Vorderdorfstrasse: bereits heute unübersichtlich und gefährlich, mit künftig noch mehr Verkehr durch neue Überbauungen beim Areal Hilty und Gantenbein.
• Mit zusätzlichen Strassen und Parkplätzen auf sogenannten „Dorfplätzen“ wird der Raum weiterhin dem motorisierten Verkehr untergeordnet. Fussgängerinnen und Fussgänger bleiben zweitrangig.

Vorgeschlagene Lösung:

Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung der Zentrumsplanung, damit in Grabs ein echtes Dorfzentrum mit hoher Aufenthaltsqualität für die Zukunft entstehen kann.

• Der vorliegende Sondernutzungsplan ist abzulehnen, solange kein klarer Mehrwert für die Bevölkerung erkennbar ist. Sollte keine entsprechende Verbesserung erfolgen, sind durch die Gemeinde ein Kaufangebot oder verbindliche Vorschriften für das Grundstück ernsthaft zu prüfen.

• Die Verkehrsführung ist neu zu gestalten. Insbesondere darf die Vorderdorfstrasse nicht durch den zentralen öffentlichen Raum geführt werden. Bestehende Strassen und sinnvolle Alternativen sind zu nutzen, um das Zentrum zu entlasten und sicherer zu machen.

• Der öffentliche Raum ist konsequent aufzuwerten: weniger Verkehrsflächen, mehr Grünflächen, Bäume und Sitzgelegenheiten sowie ein klar definierter Dorfplatz, der zum Verweilen einlädt.

• Kurzzeitparkplätze sollen vorhanden sein, aber so angeordnet werden, dass sie die Aufenthaltsqualität nicht beeinträchtigen.

• Ein Architekturwettbewerb gemäss SIA ist durchzuführen wie bereits in Sevelen, Mels, Diepoldsau, etc., unter Einbezug der Bevölkerung und mit klaren Qualitätszielen für den öffentlichen Raum und den Freiraum.

• Der geplante Grossverteiler ist in seiner aktuellen Form zu überdenken oder zu verkleinern, damit mehr Raum für ein lebendiges und attraktives Zentrum entsteht.

Offizielle Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung vom 22. Juni 2026 ausführlich mit Ihrer "Petition: Zentrum Grabs den Grabsern – Nein zum Sondernutzungsplan Zentrum Grabs" befasst.

Einleitend danken wir Ihnen für Ihr Interesse an der Grabser Zentrumsplanung.

Inhaltlich beantworten wir Ihre Petition wie folgt:

Mit dem Sondernutzungsplan darf der Gemeinderat Abweichungen von der Regelbauweise genehmigen, wenn diese zur Umsetzung übergeordneter öffentlicher Interessen dienen und die Interessen der Grundeigentümerschaften und der Nachbarschaft nicht unverhältnismässig beeinträchtigen. Der Sondernutzungsplan sichert gemäss Art. 1 RPG die Siedlungsentwicklung nach innen unter Berücksichtigung einer angemessenen Wohnqualität. Er hilft, eine kompakte Siedlung und die räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft zu schaffen und zu erhalten. Weiter fördert er durch seine Freiflächen das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben. In Anbetracht, dass in diesem Gebiet auch eine reine Wohnbebauung nach Regelbauweise und ohne Öffentlichkeitsbezug zulässig wäre, erachtet der Gemeinderat die Vorgaben an die Überbauung zur Sicherung der übergeordneten öffentlichen Interessen als gerechtfertigt.

Ein lebendiges Zentrum entsteht nicht allein durch schöne Architektur, sondern mit der Nutzung durch die Menschen und das möglichst über den gesamten Tagesverlauf. Im Zentrum Grabs wird dies durch das Zusammenspiel verschiedener Nutzungsarten gestärkt. Neben den verschiedenen Nutzungen in den Gebäuden dient vor allem die multifunktionale Platzfläche der Belebung. Sie kann je nach zeitlichen Bedürfnissen unterschiedlichen Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Im Dorfzentrum sind urbane Freiflächen vorgesehen, die in direktem Kontakt zu den Erdgeschossnutzungen stehen und verschiedenen Ansprüchen dienen. Ruhige Aufenthaltsräume befinden sich ausserhalb des Zentrums.

Der Gemeinderat zieht in Erwägung, den Strassenabschnitt entlang des Grabserbachs zurückzubauen. Eine Umgestaltung dieses Abschnitts in eine attraktive Fuss- und Veloverbindung ist anzustreben, was die Attraktivität dieses Gebiets in gestalterischer und ökologischer Hinsicht deutlich steigern wird. Der geplante Grünraum der Zentrumsüberbauung grenzt direkt an dieses Gebiet, was den Grünbereich im Zentrum zusätzlich aufwertet.

Durch die Verlegung der Vorderdorfstrasse entsteht eine bessere Übersicht für den Langsamverkehr an der zentralen Kreuzungsstelle. Ansonsten sind längs und quer zur Staatsstrasse mit dem Strassenprojekt Massnahmen vorgesehen. Mit der neuen Anordnung der Bushaltestelle entfallen Konfliktpunkte im Kreuzungsbereich, was auch der Sicherheit des Langsamverkehrs zugutekommt. Hingegen ist sich der Gemeinderat bewusst, dass es sich weiterhin um einen innerörtlichen Verkehrsraum handelt. Die Neugestaltung der Verkehrsführung im Bereich Vorderdorfstrasse/Schelmengässli basiert auf dem Masterplan Zentrum aus dem Jahre 2024. Hauptziel ist die Entflechtung der komplexen und unübersichtlichen Kreuzung Staatsstrasse-Werdenstrasse-Vorderdorfstrasse sowie die Berücksichtigung der Anforderungen der neuen Bushaltestelle.

Durch die neue Wegführung über den Platzbereich mit zwei 90-Grad-Kurven wird die Vorderdorfstrasse bewusst unattraktiv gemacht. Dies führt zu einer Verkehrsberuhigung (Entschleunigung). Da der ansässige Gewerbebetrieb aussiedeln wird, entfällt künftig auch der schwere Lastwagenverkehr in diesem Quartier. Der Durchgangsverkehr wie auch Schwerverkehr in Richtung Grabserberg wird konsequent über die Dorfstrasse gelenkt. Ein massiver Mehrverkehr durch spätere Entwicklungen der Liegenschaft A. Gantenbein Holzbau AG ist nicht zu befürchten, da deren Erschliessung über die Kirchgasse erfolgen kann. Das Zusammenspiel dieser Massnahmen führt zu einer Entlastung der Vorderdorfstrasse.

Mit der Überbauung Zentrum West ergibt sich beim Schelmengässli die Chance, die Strasse leicht nach Süden zu verlegen. Dadurch wird die Übersichtlichkeit bei der Einmündung in die Staatsstrasse verbessert.

Aus der Masterplanung wurde klar, dass der grosse Dorfplatz, auf welchem der Markt etc. stattfindet, weiterhin auf dem Marktplatz (beim Mehrzweckgebäude) liegen soll. Im Zentrumsbereich soll ergänzend dazu ein kleinerer Platzbereich geschaffen werden, der in direkter Interaktion mit den Erdgeschossnutzungen bespielt werden kann. Die Ausgestaltung, welche erst noch erarbeitet werden muss, hat auf dieses Anliegen Rücksicht zu nehmen.

Der Gemeinderat koordinierte mit der Masterplanung die Planungsabsichten über den gesamten Zentrumsbereich und erreichte damit, dass die verschiedenen Teilbereiche in unterschiedlicher zeitlicher Abfolge entwickelt werden können. Zu diesem Resultat kam auch die Fachkommission Städtebau des Kantons. Der Masterplan ermöglicht es, dass die konkreten Interessen der verschiedenen Grundeigentümerschaften in der Planung berücksichtigt werden konnten. Die betroffenen Grundeigentümerschaften haben mit einer Absichtserklärung schriftlich der Berücksichtigung der Masterplanung zugestimmt. Die diversen mit den Grundeigentümerschaften geführten Gespräche zeigen dem Gemeinderat, dass mit dem vorgesehenen Vorschlag eine Zentrumsplanung erarbeitet werden konnte, die von allen betroffenen Grundeigentümerschaften gestützt wird. Zudem ist anzumerken, dass die Gemeinde keinen Architekturwettbewerb verlangen kann. Das Gesetz sieht dies nicht vor. So muss bei der Durchführung eines Wettbewerbs die betroffene Grundeigentümerschaft einen Vorteil darin sehen und freiwillig am Verfahren teilnehmen. Dies allein rechtfertigt aber keine Abweichungen von der Regelbauweise. Abweichungen von der Regelbauweise rechtfertigen sich einzig zur besseren Umsetzung von übergeordneten öffentlichen Interessen nach Art. 1 und 3 RPG resp. der ergänzenden Bundesgesetzgebungen.

Der Gemeinde-Newsletter vom Freitag, 26. Juni 2026, wird einen Bericht zum Ergebnis des ganzen Mitwirkungsverfahrens enthalten.

Der Gemeinderat bedankt sich nochmals für Ihr grosses Engagement.

Gemeinderat Grabs