Rottenschwil wahrt die Ruhe – Tempo 30 auf der Hauptstrasse
Beschreibung:
Die aktuelle Verkehrssituation in Rottenschwil, insbesondere entlang der Hauptstrasse, stellt für Anwohnerinnen und Anwohner, Kinder, ältere Menschen sowie mobilitätseingeschränkte Personen eine zunehmende Belastung dar. Der Durchgangsverkehr hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, sowohl in Bezug auf das Verkehrsaufkommen als auch auf die gefahrene Geschwindigkeit. Dies führt zu einer erhöhten Lärmbelastung, eingeschränkter Lebensqualität und einem steigenden Sicherheitsrisiko für Fussgänger und Velofahrer.
Ich setze mich für die Einführung einer flächendeckenden Tempo-30-Zone in Rottenschwil ein, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Lebensqualität zu verbessern und die Lärmemissionen deutlich zu reduzieren.
Vorgeschlagene Lösung:
Die Einführung einer Tempo-30-Zone auf der Hauptstrasse durch Rottenschwil ist eine sinnvolle und verhältnismässige Massnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduktion der Lärmbelastung. Klare Signalisationen sowie punktuelle bauliche Massnahmen – etwa Fahrbahnverengungen oder Bodenschwellen, können zusätzlich zur Einhaltung der Geschwindigkeit beitragen. Dies verbessert die Aufenthaltsqualität im Ortskern und schafft mehr Sicherheit für alle, die in Rottenschwil leben oder sich hier fortbewegen.
Offizielle Antwort:
Die Hauptstrasse ist im Eigentum des Kantons Aargau. Die Zuständigkeit für Verkehrsanordnungen bei Kantonsstrassen liegt beim Kanton Aargau.
Tempo-30-Zonen sind nur für Strassen mit Erschliessungsfunktion (Quartierstrassen, Nebenstrassen) vorgesehen. Bei der Hauptstrasse in Rottenschwil handelt es sich um eine Lokalverbindungsstrasse. Somit wäre hier anstelle einer Tempo-30-Zone nur ein Tempo 30 signalisierter Streckenabschnitt möglich.
Der Kanton Aargau ist mit Tempo 30 auf Kantonsstrassen sehr zurückhaltend, da er den Verkehrsfluss auf den übergeordneten Strassen gewährleisten möchte. Daher wird Tempo 30 auf Kantonsstrassen nur in streng begründeten Fällen angeordnet.
Der Gemeinderat steht seit mehreren Jahren in engem Austausch mit dem Kanton Aargau und hat wiederholt Massnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Hauptstrasse gefordert. Solche Massnahmen sollen in einem Betriebs- und Gestaltungskonzept für die Hauptstrasse K358 definiert werden. Im Frühling 2024 beauftragte der Kanton Aargau ein Planungsbüro mit der Ausarbeitung dieses Konzeptes.
Gemeinderat Rottenschwil