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Gemeindeinitiativen an die Urne – damit ALLE mitbestimmen können!

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Gemeindeinitiativen an die Urne – damit ALLE mitbestimmen können!

Beschreibung:

Heute wird an der Gemeindeversammlung über Initiativen abgestimmt. Das finden wir undemokratisch und gefährlich, weil
• in der Regel nur rund 5 Prozent der Bevölkerung über Geschäfte bestimmen, die uns alle betreffen;
• durch die intensive Mobilisierung einer direkt betroffenen Gruppe (oder einer Minderheit) die sachliche Diskussion über Fakten verloren geht;
• Interessen von Einzelnen über die Interessen der Gemeinde gehoben werden.

Vorgeschlagene Lösung:

Um die Situation zu verbessern, wollen wir eine Änderung von Art. 45 in der Gemeindeordnung (GO). Gemeindeinitiativen sollen zwingend an die Urne kommen. Damit streben wir eine höhere Stimmbeteiligung bei Initiativen an. Entscheide werden so von einem möglichst grossen und breiten Anteil der Bevölkerung gefällt und getragen.
Die schriftliche Abstimmung bringt zudem die Vorteile mit sich, dass
eine anonyme Abstimmung und unabhängigere Meinungsäusserung möglich wird;
der Wille der Bevölkerung wahrheitsgetreu abgebildet wird;
eine höhere Ergebnis-Akzeptanz erreicht wird.
Mit Ihrer Unterstützung geben Sie dem Anliegen mehr Gewicht. Entscheidend ist, dass ALLE und nicht nur wenige bei weitreichenden Veränderungen in Frutigen mitbestimmen können.

Karin Allenbach, Liberales Frutigen

Offizielle Antwort:

Petition „Gemeindeinitiativen an die Urne – damit ALLE mitbestimmen können!“

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 11.7.2019 erhielt unser Gemeindepräsident Faustus Furrer eine Petition, die auf petitio.ch ein-gegangen ist und 208 Stimmen für das Anliegen „Gemeindeinitiativen an die Urne – damit ALLE mitbestimmen können!“ enthielt. Die Petition wurde zuständigkeitshalber an das Gemeinderatsbüro weitergeleitet. Am 19.7.2019 wurde Ihnen der Eingang der Petition bestätigt. Der Gemeinderat nahm vom Inhalt am 18.7.2019 ein erstes Mal Kenntnis und beauftragte das Ressort Präsidiales mit der weiteren Bearbeitung.

Gemäss Art. 46, Abs. 2 der Gemeindeordnung Frutigen prüft und beantwortet die zuständige Behörde die Petition innert sechs Monaten seit der Einreichung.

Der Gemeinderat Frutigen hat die Petition an seiner Sitzung vom 29.8.2019 ausführlich beraten und entschieden, sie abzulehnen. Die Hauptgründe liegen darin, dass Initiativen in Frutigen äusserst selten vorkommen (innerhalb der letzten 20 Jahre nur gerade 1 x!) und dass die dafür zu-ständige Gemeindeversammlung genügend Gewähr bietet, darüber entscheiden zu können. Gera-de die Vorlage betreffend die Schliessung der Oberstufenklasse Winklen zeigte, dass mit nahezu 900 Teilnehmenden auch grössere Versammlungen in Frutigen möglich sind. Zudem sind die Kosten einer Urnenvorlage bedeutend höher als bei Gemeindeversammlungsgeschäften.

Mit dieser Ablehnung verzichtet der Gemeinderat Frutigen auf die Weiterverfolgung der eingangs erwähnten Petition. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und um Weiterleitung dieser Information an die Petitionärin. Vielen Dank.

Freundliche Grüsse

Gemeinderat Frutigen Präsident: Hans Schmid Geschäftsleiter: Peter Grossen