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《120'000 m2 Kulturland für Landwirtschaft, Natur, Biodiversität und Landschaft》

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《120'000 m2 Kulturland für Landwirtschaft, Natur, Biodiversität und Landschaft》

Beschreibung:

Zum Erhalt wertvoller Landwirtschaftsflächen mit Wiesen und Kornfelder und zum Schutz der Wasserversorgung und der Biodiversität wird verlangt, die Reservezone Chilchstegacker Gebiet Unterführungsstrasse in Egerkingen in die Landwirtschaftszone umzuzonen. Damit soll vermieden werden, dass das Gebiet Chilchstegacker überbaut wird durch die Migros.

● Transparenz fordern über Akteure und ihre Interessen.

● Die Gemeinde Egerkingen in zeitnahe eine ausser-
ordentliche öffentliche Gemeindeversammlung zum
Thema organisiert.

Vorgeschlagene Lösung:

● Wir Egerkinger und Egerkingerinnen Verpflichten uns
120'000 m2 Kulturland im Chilchstegacker Gebiet
Unterführungsstrasse, zugunsten der Landwirtschaft,
unseren kommenden Generationen, der Natur, der
Biodiversität und der Landschaft und zum Schutz der
Wasserversorgung vor der Zubetonierung zu schützen,
wegen erheblichen Eingriffen und Beeinträchtigungen der
Natur und der Landschaft durch die Migros.

● Wir uns aus Zürich nicht von 21'522 Mrd. Eigenkapital
der Migros diktieren lassen.

● Wir nicht mehr bereit sind den aufkommenden
durch die Migros klein gemachten Mehrverkehr mit seinen
Folgen zuzulassen. Heisst für uns: Mehr Logistik- und
Pendlerverkehr = mehr Lärm = mehr CO2 Austoss = mehr
Luftverschmutzung, wo wir eh schon tagtäglich im
Überfluss abbekommen.

● Keinerlei finanzielle Vereinbarungen, Entschädigungen
bezüglich Lenkungsabgaben etc. zwischen der Migros und
unserer Gemeinde Egerkingen akzeptieren.

● Einsicht über den aktuellen Stand der Verhandlungen
betreffend den 120'000 m2 Kulturland Reservezone
Chilchstegacker erhalten.

Offizielle Antwort:

Das Gäu und Untergäu mit Egerkingen mittendrin gehören zu den dynamischsten Regionen des Kantons Solothurn, ja wahrscheinlich der Schweiz. Dass eine solche Entwicklung in der Bevölkerung Ängste schürt, ist absolut nachvollziehbar. Ausgeblendet wird dabei, dass die Logistik zu Beginn der Entwicklung hoch willkommen war. Die damals geschaffenen Arbeitsplätze haben der Region direkt und indirekt Wohlstand gebracht.

Das Gäu und Untergäu gehören zu den Regionen mit einem Pendlerüberschuss, d.h. unsere Region bietet mehr Arbeitsstellen, als mögliche Beschäftigte vor Ort wohnen. Exemplarisch für Egerkingen gemäss bfs Statistik Mobilität: im 2018 (letzte Zahlen) kamen 3'391 Personen zum Arbeiten nach Egerkingen, während 1'943 Personen von Egerkingen in verschiedene Ortschaften in der Schweiz arbeiten gingen. Mit anderen Worten, alleine die Arbeitsmobilität nur in Egerkingen verursacht über 5'000 Bewegungen und sogar in der Annahme, dass die Hälfte den ÖV benützt, wären dies dennoch 2'500 Bewegungen zum Arbeitsbeginn und 2'500 Bewegungen zum Arbeitsende.

Die Petition hält richtig fest, dass bereits heute die Belastung hoch ist. Es ist somit der Verkehr, der als Beeinträchtigung und Störung empfunden wird, was nicht gerade zur Steigerung der Attraktivität der Gemeinden als Wohnort beiträgt. Das Übel nun einzig und allein der Logistik oder sogar nur dem MVB in die Schuhe zu schieben ist nicht nur hetzerisch, sondern schlichtweg falsch. Der tägliche Verkehrskollaps, resp. der unerträgliche Durchgangsverkehr durch die Dörfer ab Autobahn, wird vor allem durch unser persönliches Verhalten, den hohen Pendlerverkehr (siehe oben) und erst an letzter Stelle durch die LKW-Fahrten der Logistik erzeugt. Aber eben, gegenwärtig löst die Aussicht auf zusätzlichen Verkehr eine Abwehrhaltung aus.

Im aktuell gültigen kantonalen Richtplan werden unter Kapitel Siedlung S-3.3 bezüglich güterverkehrsintensiven Anlagen die Standortskriterien festgehalten. Von drei Kriterien erfüllt das Gäu bereits zwei (Nähe zum nächsten übergeordneten Verkehrsträger und der vorhandene Schienenanschluss). Einzig das Kriterium «Nachweis über genügend Strassen- bzw. Knotenkapazitäten» fehlt beim Projekt MVB. Und genau bei diesem Punkt agieren nun die Gemeindepräsidentenkonferenzen Gäu GPG und Untergäu GPK. Dem Regierungsrat wurde klar und deutlich signalisiert, dass eine Baubewilligung nur erteilt werden kann, wenn ein entsprechendes Verkehrskonzept, das eine Gesamtbetrachtung über den ganzen Raum beinhaltet, vorliegt.

In der Beschreibung und in den vorgeschlagenen Lösungen wird komplett ausgeblendet, dass das betroffene Gebiet über 120'000 m2 auf Egerkinger Boden sich im Eigentum der Migros befindet. Womit die Einwohnergemeinde Egerkingen mit der Migros keine Verhandlungen führt. Es dürfte allen klar sein, dass die entsprechenden Grundstücke nicht für den Betrieb von Landwirtschaft gekauft worden sind, sondern als Reserve für zukünftige Betriebsvergrösserungen. Eine Gemeindeversammlung, welche sich für die Festsetzung dieser Reservezone in kantonalem Interesse in die Landwirtschaftszone aussprechen würde, hätte nur rein konsultativen Charakter. Das Resultat würde jedoch selbstverständlich in die Interessenabwägung des Gemeinderates einfliessen.

In diese Interessenabwägung des Gemeindesrates müsste deshalb auch einfliessen, inwiefern ein solcher Entscheid einer Konsultativabstimmung ein massiver Eingriff in die Bestandesgarantie als Teilgehalt der Eigentumsgarantie als Grundrecht ist (Art. 26 Bundesverfassung). Einschränkungen von Grundrechten müssen ihrerseits im Gesetz selbst vorgesehen sein, das öffentliche Interesse oder der Schutz von Grundrechten Dritter müssen diese rechtfertigen, sie müssen verhältnismässig sein und der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar (Art. 36 Bundesverfassung). Es erscheint somit wahrscheinlich, dass die Gemeinde Egerkingen in Millionenhöhe ersatzpflichtig würde. Womit bei einer allfälligen Konsultativabstimmung an der Gemeindeversammlung die erste Frage lauten würde: «Unterstützt ihr eine Steuererhöhung in der Grössenordnung von 15 %, nur um diese Ersatzpflicht zu bezahlen?» Es wird erwartet, dass die 167 Petitionäre, wenn sie denn auch in Egerkingen wohnhaft sind, dies ohne Wenn und Aber akzeptieren.

Der Gemeinderat betrachtet die Forderung der Petitionäre, wonach die Einwohnergemeinde Egerkingen keinerlei finanzielle Vereinbarung mit der MVB abschliessen darf, als problematisch. Mit dem Blockieren der Ausbauwünsche und notwendigen Betriebserweiterung der MVB würde nur erreicht, dass die heutige Situation betoniert wird. Wir haben somit weiterhin die Verkehrsbelastung zu tragen, aber erhalten keinerlei Mehrwert. An einer Einführung einer möglichen Entschädigung wird gegenwärtig gearbeitet, wobei diese eben nicht nur den MVB betreffen würde, sondern alle güterintensiven Betriebe im Raum Gäu und Untergäu. Mit diesen Einnahmen könnte z.B. in Egerkingen das von der Bevölkerung gewünschte Kulturhaus finanziert werden.

Auf den ersten Blick einfache Lösungen entpuppen sich unter Berücksichtigung aller Aspekte oft als wenig umsetzbar. Der Gemeinderat Egerkingen wird alles daransetzen, dass Egerkingen und die Region einen Mehrwert erhalten, die Petitionäre setzen darauf, die heutige Situation ohne Einflussmöglichkeit zu akzeptieren. Zudem wird komplett ausgeblendet, dass eine ausgebremste Wirtschaft – nebst allenfalls der erwünschten Verminderung des Verkehrs – schwerwiegende Auswirkungen auf unseren Wohlstand hätte. Unsere Renten, unsere Löhne und die Unterstützung von sozial Schwächeren könnten langfristig nicht mehr finanziert werden.

Zum Schluss sei noch angemerkt, dass die persönlichen Angriffe auf den Gemeinderat bezüglich dem Ausbau der MVB und weiterer Geschäfte auf Facebook via Gruppe «Du bisch vo Egerkinge, wenn...» strafbar sind, und zwar in dreierlei Hinsicht: als üble Nachrede, Verleumdung und Beschimpfung und (Art. 173, 174 und 177 StGB) dies sowohl für denjenigen des Original-Posts, wie diejenigen, welche diesen Post liken und teilen. Der Gemeinderat behält sich eine Anzeige vor.

EINWOHNERGEMEINDE EGERKINGEN
Johanna Bartholdi, Gemeindepräsidentin
Namens des Gemeinderates

Johanna Bartholdi, Gemeindepräsidentin Einwohnergemeinde Egerkingen