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Zebrastreifen auf dem Schulweg

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Zebrastreifen auf dem Schulweg

Beschreibung:

Im Rahmen der Temporeduktion an der Nordstrasse in eine 30er Zone wurden während der Schul-Sommerferien 2019 zahlreiche Zebrastreifen entfernt, sowohl auf der Nordstrasse, als auch auf umliegenden Strassen rund um das Schulhaus Letten. Dies führt dazu, dass nun Kinder aus den Kindergärten und den Primarschulklassen des Schulhauses Letten, d.h. Kinder in einem Alter von 4.5 Jahren an auf ihren Schulwegen keinen sicheren Übergang mehr über Strassen haben.

Wir vom Elternrat der Schule Letten halten dies für inakzeptabel. Wir befürchten, dass sich die Situation zum Winter hin mit dem abnehmenden Tageslicht dramatisch verschlimmern wird und sind in grosser Sorge um die Sicherheit unserer Kinder.

Unabhängig von der Einführung einer generellen Regelung von Zebrastreifen in 30er-Zonen, wie sie nun von der Verkehrskommission der Gemeinde Zürich verbindlich erarbeitet wird, fordern wir die umgehende Einzeichnung aller entfernten Zebrastreifen auf den Schulwegen zur Schule Letten.

Vorgeschlagene Lösung:

Wir wünschen uns, dass die in den Sommerferien entfernten Zebrastreifen entlang der Schulwege, die zum Schulhaus Letten führen, umgehend wieder auf den jeweiligen Strassen aufgebracht werden.

Offizielle Antwort:

Petition « Zebrastreifen auf dem Schulweg»

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 12. November 2019 haben Sie eine Petition eingereicht, in der Sie fordern, dass die mit der Umsetzung der Tempo-30-Zone im Gebiet Nord-/Rousseaustrasse aufgehobenen Fussgängerstreifen wieder markiert werden.
Die Aufhebung der Fussgängerstreifen erfolgte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Tempo-30-Zone im Gebiet Nord-/Rousseaustrasse basierend auf der eidgenössischen Verordnung über die Tempo-30- Zonen und die Begegnungszonen (SR 741.213.3). In Art. 4 Abs. 2 dieser Verordnung steht:

Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig. In Tempo-30-Zonen dürfen jedoch Fussgängersteifen angebracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen.

Aufgrund der möglichen Ausnahmen bei besonderen Vortrittsbedürfnissen für Zufuss-gehende wurden bei der Nord- und Rosseaustrasse zwischen der Kornhausstrasse und der Rotbuchstrasse zwölf der ursprünglich 17 Fussgängerstreifen belassen. In den Querstrassen zur Nord- und Rousseaustrasse wurden bis auf eine Ausnahme vor dem Kindergarten Imfeldstrasse alle Fussgängerstreifen aufgehoben. Die Definition der aufzuhebenden bzw. beizubehaltenden Fussgängerstreifen erfolgte in Zusammenarbeit mit der Schulinstruktion der Stadtpolizei unter Berücksichtigung der Schulwege, der Verkehrsmengen und der örtlichen Begebenheiten. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung wurden die aufgehobenen Fussgängerstreifen von der Dienstabteilung Verkehr und der Schulinstruktion nochmals eingehend überprüft. Diese Überprüfung führte dazu, dass jeweils die östlich der Lettenstrasse gelegenen Fussgängerstreifen über die Nord- und Rousseaustrasse wieder angebracht wurden, dies insbesondere deshalb, damit die Strassen beidseits der Lettenstrasse legal (ohne Verletzung der 50-m-Regel) und vortrittsberechtigt gequert werden und so Umwege vermieden werden können.

Bei den beiden anderen aufgehobenen Fussgängerstreifen über die Nordstrasse sowie beim aufgehobenen Fussgängerstreifen über die Rousseaustrasse gibt es eine örtliche Einengung, so dass die Querungsdistanz kurz und somit unproblematisch ist.

Die Verkehrsmengen auf den Querstrassen zur Nord- und Rousseaustrasse sind deutlich geringer als auf der Nord- und Rousseaustrasse und erfordern deshalb keine besonderen Vortrittsbedürfnisse für Zufussgehende. Gemäss den städtischen Richtlinien werden auf Strassen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung von weniger als 3000 Fahrzeugen pro Tag, in Anlehnung an die entsprechende VsS-Norm (SN 40241), nur direkt vor Schulen und Heimen Fussgängerstreifen markiert. Diese Anforderung erfüllt nur die Querung über die Imfeldstasse vor dem Kindergarten Imfeldstrasse, bei welcher der Fussgängerstreifen bestehen blieb. Auch die Nord- und die Rousseaustrasse selbst weisen einen durchschnittlichen Tagesverkehr von weniger als 3000 Fahrzeugen auf. Aufgrund des dichten Trolleybusbetriebs und der erhöhten Verkehrsbelastung zu Schulzeiten erachtet der Stadtrat den Erhalt der Fussgängerstreifen auf Schulwegen hingegen als gerechtfertigt.

Basierend auf den obigen Ausführungen bleiben die im Zusammenhang mit der Einführung Tempo-30-Uone im Gebiet Nord-/Rosseaustrasse restlichen aufgehobenen Fussgängerstreifen demarkiert.

Der Stadtrat dankt den Petitionärinnen und Petitionären für das Engagement und für das Verständnis

Freundliche Grüsse im Namen des Stadtrats

Die Stadtpräsidentin Corine Mauch Die Stadtschreiberin Dr Claudia Cuche-Curti