Ehrendingen ohne Feuerwerksknallerei
Beschreibung:
Baden und weitere drei Gemeinden haben beschlossen, das regionale Polizeireglement zu ergänzen. Per 1. Juli 2025 gilt für Baden, Ennetbaden, Gebenstorf und Würenlingen ein Verbot für das Abbrennen von lauten Feuerwerkskörpern. Leider hat der Gemeinderat von Ehrendingen und vier andere Gemeinden beschlossen, nicht mitzumachen. Begründungen:
Abwarten der Abstimmung zur erfolgreich lancierten Volksinitiative
Bis zur Einführung vergehen noch Jahre mit Krach, Luftverschmutzung, geplagten Menschen und panischen Tieren.
Sonderzüglein
Ein solches Verbot als Sonderzüglein zu bezeichnen, nur weil nicht alle Gemeinden zugestimmt haben, ist unsinnig.
Persönliche Freiheit
Bei Bund und Kantonen ist die Belastung von Mensch und Umwelt durch Lärm und Dreckemissionen verboten.
Selbstverantwortung
Für viele inzwischen ein Fremdwort. Von guten Erfahrungen diesbezüglich zu sprechen, ist Schönfärberei.
Durchsetzbarkeit
In Davos und anderen, feuerwerksfreien Orten kein Problem. Im Gegenteil, für unsere regionale Polizei wäre es viel einfacher, wenn alle Gemeinden mitmachen.
Tradition
Nicht jede Tradition ist erhaltenswert. Schon gar nicht kriegsähnliche Zustände am 1. August oder an Silvester. Man kann auch feiern ohne Knallerei.
Gemeinden ohne ein solches Verbot werden zukünftig von knallsüchtigen Zeitgenossen aus feuerwerksfreien Nachbargemeinden heimgesucht.
Vorgeschlagene Lösung:
Die Unterzeichnenden fordern, dass das Polizeireglement von Ehrendingen an jenes von Baden angepasst wird. Das Abbrennen von lautem Feuerwerk in unserer Gemeinde wird damit grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt während des ganzen Jahres. Oeffentliche Feuerwerk-Anlässe sind weiterhin möglich. Leises Kleinfeuerwerk wie Vulkane und Feuerräder kann vom Verbot ausgenommen werden (mittels abschliessender Aufzählung).
Offizielle Antwort:
Stellungnahme Petition: Ehrendingen ohne Feuerwerksknallerei
Mit Schreiben vom 7. Juli 2025 wurde beim Gemeinderat Ehrendingen die Petition „Ehrendingen ohne Feuerwerksknallerei“ eingereicht. Dafür wurden über die Plattform petitio.ch insgesamt 180 Unterschriften gesammelt. Die Petition konnte grundsätzlich auch von Personen ohne Wohnsitz in Ehrendingen unterstützt werden. Die Unterzeichnenden setzen sich dabei für ein Feuerwerksverbot in Ehrendingen ein.
Im Rahmen der Revision des Polizeireglements der Stadt Baden hatten die neun Vertragsgemeinden die Möglichkeit, ein generelles Verbot von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern auf ihrem Gemeindegebiet zu erlassen. Der Gemeinderat von Ehrendingen sowie vier weitere Vertragsgemeinden haben diese Änderung nicht übernommen. Somit gilt in Ehrendingen weiterhin, dass ausschliesslich am 1. August und am 31. Dezember das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 bis F3 erlaubt ist. Für andere Tage ist eine Bewilligung des Gemeinderates einzuholen.
Der Gemeinderat hat Verständnis für das Anliegen der Petitionärinnen und Petitionäre. Er ruft die Bevölkerung dazu auf, die bestehenden Vorschriften zu beachten und bittet um einen massvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Eine Ausweitung des Verbots wird als schwer durchsetzbar eingeschätzt, da Feuerwerkskörper weiterhin überall erhältlich sind.
Bis im Mai 2026 findet eine parlamentarische Beratung statt, welche sich diesem Thema auf nationaler Ebene annimmt.
Gemeinderat Ehrendingen