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«Belebung mit Vernunft – Keine Testphase auf Kosten von Gewerbe und Kunden!»

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«Belebung mit Vernunft – Keine Testphase auf Kosten von Gewerbe und Kunden!»

Beschreibung:

Der Stadtrat Brugg plant vom 2. August bis 30. September 2025 eine Testphase, in der die Brugger Altstadt zur Fussgängerzone umgestaltet werden soll. Dabei sollen – gestützt auf das Altstadt-Entwicklungsleitbild (2019) und das Partizipationsverfahren – neue Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums für Gastronomie, Gewerbe und Bewohnende getestet werden.

Kritisch ist dabei:

  • Das lokale Gewerbe fühlt sich übergangen. Trotz Teilnahme an der Partizipation werden zentrale Bedürfnisse wie Zugang für Kunden und Parkiermöglichkeiten ignoriert.

  • Es ist keine wirtschaftliche Folgenabschätzung bekannt. Der geplante Wegfall von Parkplätzen bedeutet für viele Betriebe eine konkrete Bedrohung der Existenz.

  • Auch aus der Bevölkerung mehren sich kritische Stimmen gegen diese einseitige Testphase ohne nachvollziehbaren Mehrwert oder demokratische Legitimation.

Die Stadt verweist auf «Partizipation», doch Partizipation ist kein Freipass für einseitige Umsetzung ohne Konsens – schon gar nicht, wenn sie zur wirtschaftlichen Verdrängung beiträgt.

Vorgeschlagene Lösung:

Der Stadtrat Brugg soll auf die geplante Testphase vom 2. August bis 30. September 2025 verzichten und stattdessen die Auswirkungen der angestrebten Verkehrsberuhigung umfassend, breit abgestützt und faktenbasiert prüfen.

Statt eine isolierte Fussgängerzone ohne tragfähiges Verkehrskonzept und ohne wirtschaftliche Folgenabschätzung zu testen, fordern wir:

  • Eine Rückkehr an den Verhandlungstisch mit Gewerbe, Grundeigentümern und Bevölkerung.

  • Ein überarbeitetes Vorgehen, das aktuelle wirtschaftliche Realitäten, funktionierende Erreichbarkeit und Aufenthaltsqualität gleichwertig berücksichtigt.

  • Eine kritische Überprüfung des Altstadt-Entwicklungsleitbilds, das in seiner heutigen Umsetzung einseitig auf das Ideal einer autofreien Altstadt ausgerichtet ist – unabhängig davon, ob dieses Ziel wirtschaftlich oder sozial tragbar ist.

  • Ein Moratorium für Massnahmen mit strukturellem Einfluss auf das Gewerbe, bis ein realistisches, breit abgestütztes Konzept vorliegt.