Anpassung der Mietzinsrichtlinien in der Sozialhilfe – jetzt

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Anpassung der Mietzinsrichtlinien in der Sozialhilfe – jetzt

Beschreibung:

Anpassung der Mietzinsrichtlinien in der Sozialhilfe – jetzt
Sozialämter der Gemeinden im Kanton Aargau
Kategorie
Soziales / Wohnen
Wir, die unterzeichnenden Personen, fordern die Sozialämter der Gemeinden im Kanton Aargau auf, die angewendeten Mietzinsrichtlinien unverzüglich an die realen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt anzupassen.
Die Mietpreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Wohnungen, die den aktuell angewendeten Mietzinslimiten entsprechen, sind faktisch kaum oder gar nicht mehr verfügbar. Für unterstützungsberechtigte Personen ist es damit objektiv unmöglich, eine Wohnung zu finden, die den Vorgaben der Sozialhilfe entspricht.
Diese Situation führt dazu, dass Betroffene über Monate oder Jahre blockiert bleiben oder gezwungen werden, Mietkosten aus dem für den Lebensunterhalt vorgesehenen Grundbedarf zu finanzieren. Damit wird der Anspruch auf Existenzsicherung in der Praxis ausgehöhlt.
Sozialhilfe muss existenzsichernd wirken und darf nicht an unrealistischen Richtlinien scheitern. Mietzinslimiten müssen regelmässig überprüft und an die tatsächlichen Marktverhältnisse angepasst werden.
Wir fordern daher:
– realistische Mietzinsrichtlinien, die dem heutigen Wohnungsmarkt entsprechen,
– die Sicherstellung, dass unterstützungsberechtigte Personen effektiv Wohnraum finden können und eine Sozialhilfepraxis, die die Menschenwürde respektiert!

Vorgeschlagene Lösung:

Anpassung der Mietzinsrichtlinien in der Sozialhilfe – jetzt
Sozialämter der Gemeinden im Kanton Aargau
Kategorie
Soziales / Wohnen
Wir, die unterzeichnenden Personen, fordern die Sozialämter der Gemeinden im Kanton Aargau auf, die angewendeten Mietzinsrichtlinien unverzüglich an die realen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt anzupassen.
Die Mietpreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Wohnungen, die den aktuell angewendeten Mietzinslimiten entsprechen, sind faktisch kaum oder gar nicht mehr verfügbar. Für unterstützungsberechtigte Personen ist es damit objektiv unmöglich, eine Wohnung zu finden, die den Vorgaben der Sozialhilfe entspricht.
Diese Situation führt dazu, dass Betroffene über Monate oder Jahre blockiert bleiben oder gezwungen werden, Mietkosten aus dem für den Lebensunterhalt vorgesehenen Grundbedarf zu finanzieren. Damit wird der Anspruch auf Existenzsicherung in der Praxis ausgehöhlt.
Sozialhilfe muss existenzsichernd wirken und darf nicht an unrealistischen Richtlinien scheitern. Mietzinslimiten müssen regelmässig überprüft und an die tatsächlichen Marktverhältnisse angepasst werden.
Wir fordern daher:
– realistische Mietzinsrichtlinien, die dem heutigen Wohnungsmarkt entsprechen,
– die Sicherstellung, dass unterstützungsberechtigte Personen effektiv Wohnraum finden können und eine Sozialhilfepraxis, die die Menschenwürde respektiert!