Anpassung der Mietzinsrichtlinien in der Sozialhilfe – jetzt
Beschreibung:
Anpassung der Mietzinsrichtlinien in der Sozialhilfe – jetzt
Sozialämter der Gemeinden im Kanton Aargau
Kategorie
Soziales / Wohnen
Wir, die unterzeichnenden Personen, fordern die Sozialämter der Gemeinden im Kanton Aargau auf, die angewendeten Mietzinsrichtlinien unverzüglich an die realen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt anzupassen.
Die Mietpreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Wohnungen, die den aktuell angewendeten Mietzinslimiten entsprechen, sind faktisch kaum oder gar nicht mehr verfügbar. Für unterstützungsberechtigte Personen ist es damit objektiv unmöglich, eine Wohnung zu finden, die den Vorgaben der Sozialhilfe entspricht.
Diese Situation führt dazu, dass Betroffene über Monate oder Jahre blockiert bleiben oder gezwungen werden, Mietkosten aus dem für den Lebensunterhalt vorgesehenen Grundbedarf zu finanzieren. Damit wird der Anspruch auf Existenzsicherung in der Praxis ausgehöhlt.
Sozialhilfe muss existenzsichernd wirken und darf nicht an unrealistischen Richtlinien scheitern. Mietzinslimiten müssen regelmässig überprüft und an die tatsächlichen Marktverhältnisse angepasst werden.
Wir fordern daher:
– realistische Mietzinsrichtlinien, die dem heutigen Wohnungsmarkt entsprechen,
– die Sicherstellung, dass unterstützungsberechtigte Personen effektiv Wohnraum finden können und eine Sozialhilfepraxis, die die Menschenwürde respektiert!
Vorgeschlagene Lösung:
Anpassung der Mietzinsrichtlinien in der Sozialhilfe – jetzt
Sozialämter der Gemeinden im Kanton Aargau
Kategorie
Soziales / Wohnen
Wir, die unterzeichnenden Personen, fordern die Sozialämter der Gemeinden im Kanton Aargau auf, die angewendeten Mietzinsrichtlinien unverzüglich an die realen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt anzupassen.
Die Mietpreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Wohnungen, die den aktuell angewendeten Mietzinslimiten entsprechen, sind faktisch kaum oder gar nicht mehr verfügbar. Für unterstützungsberechtigte Personen ist es damit objektiv unmöglich, eine Wohnung zu finden, die den Vorgaben der Sozialhilfe entspricht.
Diese Situation führt dazu, dass Betroffene über Monate oder Jahre blockiert bleiben oder gezwungen werden, Mietkosten aus dem für den Lebensunterhalt vorgesehenen Grundbedarf zu finanzieren. Damit wird der Anspruch auf Existenzsicherung in der Praxis ausgehöhlt.
Sozialhilfe muss existenzsichernd wirken und darf nicht an unrealistischen Richtlinien scheitern. Mietzinslimiten müssen regelmässig überprüft und an die tatsächlichen Marktverhältnisse angepasst werden.
Wir fordern daher:
– realistische Mietzinsrichtlinien, die dem heutigen Wohnungsmarkt entsprechen,
– die Sicherstellung, dass unterstützungsberechtigte Personen effektiv Wohnraum finden können und eine Sozialhilfepraxis, die die Menschenwürde respektiert!
Offizielle Antwort:
Die Stadt Baden nimmt wie folgt Stellung:
Gemäss S 15b Abs. 1 SPV legen die Gemeinden als Richtwert der in der Sozialhilfe maximal zu übernehmenden Wohnungsmietzinsen Mietzinsrichtlinien fest. Diese berücksichtigen die Grösse des Haushalts und orientieren sich am ortsüblichen günstigen Mietzins. Gemäss S 15b Abs. 2 SPV sind die Richtlinien periodisch zu überprüfen.
Der Regionale Sozialdienst Baden überprüft seine Mietzinsrichtlinien regelmässig. Auch aktuell ist eine Überprüfung am Laufen. Die Festlegung der Mietzinsrichtlinien erfolgt aufgrund folgender Daten:
• Erhebung der Wohnungen und Zimmer, die in den vergangenen 12 Monaten effektiv auf dem Markt waren. Diese Daten werden mithilfe des Immodatacockpits erhoben.
• Erhebung aller Wohnungen und Zimmer der letzten 4 Quartale mittels eines Immo-Monitorings durch die Firma "Wüest Partner AG"
Unsere Mietzinsrichtlinien wurden letztmals per 1. Januar 2024 den wirtschaftlichen Veränderungen wie «gestiegener Referenzzinssatz», «Teuerung» und «gestiegene Energiekosten» sowie auch unter Berücksichtigung des neu hinzugekommenen Stadtteils Turgi angepasst. Zudem sind die Nebenkosten nicht mehr Bestandteil der Mietzinsrichtlinien, sondern werden zusätzlich zur Nettomiete im Budget der Sozialhilfebeziehenden berücksichtigt.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Eva Bühler, Regionaler Sozialdienst Baden, Stadt Baden