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Entflechtung der Verkehrsströme: Mehr Sicherheit für die Fussgänger

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Entflechtung der Verkehrsströme: Mehr Sicherheit für die Fussgänger

Beschreibung:

Mehr Sicherheit für die Fussgänger durch den Bau einer rollstuhlgängigen Personenunterführung.

Der gefährlichste und am meisten benützte Fussgängerstreifen auf der Kantonsstrasse K124 zwischen Lenzburg und Gisikon, Kreuzung Nordklosterrain – Aarauerstrasse in Muri, muss durch eine rollstuhlgängige Personenunterführung ersetzt werden.

Dieser Strassenübergang ist die direkte Verbindung zwischen dem Dorfkern Muri-Wey (mit der Klosteranlage, dem Kantonalen Pflegeheim, Altersheim und Spital) zum Bahnhof mit Busstation, zu den Fussballplätzen und zum
Schulzentrum Bachmatten mit dem Schwimmbad und den Sportanlagen.

Vorgeschlagene Lösung:

In diesem unübersichtlichen Bereich wird die stark befahrene Kantonsstrasse täglich von zahlreichen Schulkindern, Fussgängern, Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern überquert. Für die Schulkinder, die zu den Fussballplätzen und der Schulanlage Bachmatten mit Schwimmbad und Sportanlagen gelangen wollen, ein gefährlicher Schulweg. Die vorgesehene Strassenunterführung bietet den Vorteil, dass weder ein grösserer Höhenunterschied noch mehr Wegstrecke zu bewältigen sind. Dieser neue Abschnitt mündet direkt in die bestehende Unterführung, die unter den Bahngleisen zum Einsteigeperron der SBB und zu den Sport- und Schulanlagen führt. An dieser Unterführung führt kein Weg vorbei. Eine sinnvolle Investition für Generationen.

Offizielle Antwort:

Sehr geehrter Herr Huber

Besten Dank für die Eingabe Ihrer Petition. Gerne informieren wir Sie über den Stand der Planungen im Bereich der Einmündung Nordklosterrain/Bahnhofstresse.
Der Knotenbereich zeigte vor ein paar Jahren tatsächlich ein erhöhtes Unfallgeschehen. Insbesondere ereignete sich ein grosser Anteil der Unfälle beim Fussgängerstreifen. Deshalb hat die Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt Untersuchungen vorgenommen und Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erarbeitet.
Basierend auf dem von der Gemeinde Muri erarbeiteten Betriebs -und Gestaltungskonzept (BGK) auf der Aarauerstrasse wurden möglichste BGK-verträgliche und vorgezogene erstellbare Massnahmen geprüft. Als zweckmässigste Massnahmen wurde die Variante mit einer markierten Schutzinsel für die Zu-Fuss-Gehenden zur Weiterbearbeitung bestimmt. Um diese Anordnung zu erstellen ist eine Strassenverbreiterung notwendig. Zusätzlich dürften gewisse Abbiegebeziehungen zukünftig unterbunden werden.
Die Variante mit einer Unterführung hatten wir bisher aufgrund der vorliegenden kommunalen Planungen, den hohen Kosten, der schwierigen technischen Machbarkeit und insbesondere dem normalerweise oberirdischen Querungswunsch der zu-Fuss-Gehenden als nicht mehrheitsfähig betrachtet und deshalb nicht weiterverfolgt.
Die Planungen für die Optimierungen beim Knoten Nordklosterrain/Bahnhofsstrasse sind zur Zeit in Arbeit. Grundsätzlich kann die Variante einer Unterführung noch aufgenommen und genauer geprüft werden. Dazu werden wir die Gemeinde Muri für eine Stellungnahme zum weiteren Vorgehen einladen.

Freundliche Grüsse

Stephan Attiger Landammann