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Feuerwerksverbot

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Beschreibung:

Feuerwerkverbot in der ganzen Gemeinde. So viele Tiere, Hunde, Katzen, Kühe, Schafe, Pferde, Wildtiere, Vögel usw. und auch Menschen leiden unter dem Feuerwerk, haben panische Angst.

Vorgeschlagene Lösung:

Feuerwerksverbot in der ganzen Gemeinde Fischbach-Göslikon

Offizielle Antwort:

Sehr geehrte Frau Moser

Der Gemeinderat Fischbach-Göslikon hat Ihre Petition «Feuerwerksverbot» an seiner letzten Sitzung beraten und nimmt das Anliegen ernst. Er kann die Sorgen um Menschen, Tiere und Umwelt, die durch Lärm und Emissionen von Feuerwerk belastet werden, gut nachvollziehen.

Gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde ist das Abbrennen von Feuerwerk bereits heute stark eingeschränkt. Ohne Bewilligung ist es lediglich an Silvester/Neujahr, während der Fasnacht sowie am 1. August gestattet. An allen anderen Tagen besteht eine Bewilligungspflicht, und Zuwiderhandlungen können gebüsst werden. Ein generelles Verbot kann der Gemeinderat jedoch nicht beschliessen, da dies in die Zuständigkeit von Kanton und Bund fällt.

Im Hinblick auf eine laufende Überarbeitung der regional harmonisierten Polizeireglemente ist es zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich, auf Gemeindeebene eine zusätzliche Verschärfung aufzunehmen. Der Gemeinderat wird das Anliegen jedoch in die Kommission der Regionalpolizei einbringen, damit es dort im Rahmen der regionalen Arbeiten geprüft werden kann.

Darüber hinaus prüft der Gemeinderat verschärfte Kontrollen und setzt weiterhin auf präventive Massnahmen. Über die Gemeindehomepage sowie das Mitteilungsblatt wird das Thema regelmässig aufgegriffen, um die Bevölkerung zu sensibilisieren und für die Problematik zu gewinnen.

Der Gemeinderat dankt Ihnen und den Mitunterzeichnenden für das Engagement und die Sorge um das Wohl von Mensch und Tier.

Renate Ballmer, Gemeindeammann