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Birmenstorf ohne Feuerwerksknallerei

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Birmenstorf ohne Feuerwerksknallerei

Beschreibung:

Baden und weitere drei Gemeinden haben beschlossen, das regionale Polizeireglement zu ergänzen. Per 1. Juli 2025 gilt für Baden, Ennetbaden, Gebenstorf und Würenlingen ein Verbot für das Abbrennen von lauten Feuerwerkskörpern. Leider hat der Gemeinderat von Birmenstorf/AG und vier andere Gemeinden beschlossen, nicht mitzumachen. Begründungen:

  • Abwarten der Abstimmung zur erfolgreich lancierten Volksinitiative
    Bis zur Einführung vergehen noch Jahre mit Krach, Luftverschmutzung, geplagten Menschen und panischen Tieren.

  • Sonderzüglein
    Ein solches Verbot als Sonderzüglein zu bezeichnen, nur weil nicht alle Gemeinden zugestimmt haben, ist unsinnig.

  • Persönliche Freiheit
    Bei Bund und Kantonen ist die Belastung von Mensch und Umwelt durch Lärm und Dreckemissionen verboten.

  • Selbstverantwortung
    Für viele inzwischen ein Fremdwort. Von guten Erfahrungen diesbezüglich zu sprechen, ist Schönfärberei.

  • Durchsetzbarkeit
    In Davos und anderen, feuerwerksfreien Orten kein Problem. Im Gegenteil, für unsere regionale Polizei wäre es viel einfacher, wenn alle Gemeinden mitmachen.

  • Tradition
    Nicht jede Tradition ist erhaltenswert. Schon gar nicht kriegsähnliche Zustände am 1. August oder an Silvester. Man kann auch feiern ohne Knallerei.

Gemeinden ohne ein solches Verbot werden zukünftig von knallsüchtigen Zeitgenossen aus feuerwerksfreien Nachbargemeinden heimgesucht.

Vorgeschlagene Lösung:

Die Unterzeichnenden fordern, dass das Polizeireglement von Birmenstorf/AG an jenes von Baden angepasst wird. Das Abbrennen von lautem Feuerwerk in unserer Gemeinde wird damit grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt während des ganzen Jahres. Öffentliche Feuerwerk-Anlässe sind weiterhin möglich. Leises Kleinfeuerwerk wie Vulkane und Feuerräder kann vom Verbot ausgenommen werden (mittels abschliessender Aufzählung).