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Birmenstorf ohne Feuerwerksknallerei

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Birmenstorf ohne Feuerwerksknallerei

Beschreibung:

Baden und weitere drei Gemeinden haben beschlossen, das regionale Polizeireglement zu ergänzen. Per 1. Juli 2025 gilt für Baden, Ennetbaden, Gebenstorf und Würenlingen ein Verbot für das Abbrennen von lauten Feuerwerkskörpern. Leider hat der Gemeinderat von Birmenstorf/AG und vier andere Gemeinden beschlossen, nicht mitzumachen. Begründungen:

  • Abwarten der Abstimmung zur erfolgreich lancierten Volksinitiative
    Bis zur Einführung vergehen noch Jahre mit Krach, Luftverschmutzung, geplagten Menschen und panischen Tieren.

  • Sonderzüglein
    Ein solches Verbot als Sonderzüglein zu bezeichnen, nur weil nicht alle Gemeinden zugestimmt haben, ist unsinnig.

  • Persönliche Freiheit
    Bei Bund und Kantonen ist die Belastung von Mensch und Umwelt durch Lärm und Dreckemissionen verboten.

  • Selbstverantwortung
    Für viele inzwischen ein Fremdwort. Von guten Erfahrungen diesbezüglich zu sprechen, ist Schönfärberei.

  • Durchsetzbarkeit
    In Davos und anderen, feuerwerksfreien Orten kein Problem. Im Gegenteil, für unsere regionale Polizei wäre es viel einfacher, wenn alle Gemeinden mitmachen.

  • Tradition
    Nicht jede Tradition ist erhaltenswert. Schon gar nicht kriegsähnliche Zustände am 1. August oder an Silvester. Man kann auch feiern ohne Knallerei.

Gemeinden ohne ein solches Verbot werden zukünftig von knallsüchtigen Zeitgenossen aus feuerwerksfreien Nachbargemeinden heimgesucht.

Vorgeschlagene Lösung:

Die Unterzeichnenden fordern, dass das Polizeireglement von Birmenstorf/AG an jenes von Baden angepasst wird. Das Abbrennen von lautem Feuerwerk in unserer Gemeinde wird damit grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt während des ganzen Jahres. Öffentliche Feuerwerk-Anlässe sind weiterhin möglich. Leises Kleinfeuerwerk wie Vulkane und Feuerräder kann vom Verbot ausgenommen werden (mittels abschliessender Aufzählung).

Offizielle Antwort:

Stellungnahme Petition: Birmenstorf ohne Feuerwerksknallerei

Der Gemeinderat hat Verständnis für die Anliegen der Petitionärinnen und Petitionäre. Trotzdem hat sich der Gemeinderat – wie auch vier weitere der insgesamt neun Vertragsgemeinden – in der kürzlich erfolgten Teilrevision des regionalen Polizeireglements dagegen entschieden, den Passus für ein generelles Verbot von lautem Feuerwerk zu übernehmen, dies aus folgenden Gründen:

Bestehende Regelung bleibt bestehen
In Birmenstorf gilt weiterhin, dass das Abbrennen von Feuerwerk ausserhalb des 1. August und des 31. Dezember bewilligungspflichtig ist. Leider wird sie nicht immer eingehalten. Der Gemeinderat stellt jedoch fest, dass sich der Vollzug bereits heute in der Praxis als schwierig erweist – insbesondere rund um die genannten Feiertage. Ein generelles Verbot würde an dieser Problematik wenig ändern, da es die Durchsetzbarkeit weiter erschwert, solange der Verkauf der entsprechenden Feuerwerkskörper erlaubt ist.

Bewusstsein statt Verbot
Der Gemeinderat ist der Überzeugung, dass ein langfristiger Wandel im Umgang mit Feuerwerk vorwiegend durch Sensibilisierung und einen gesellschaftlichen Diskurs erreicht werden kann – nicht durch zusätzliche Verbote. Die aktuell geführte Diskussion trägt dazu bei, ein Umdenken bei vielen Menschen anzustossen. Diese Entwicklung wird vom Gemeinderat begrüsst.

Übergeordnete Entwicklungen abwarten
Schliesslich wird in absehbarer Zeit auf nationaler Ebene über ein mögliches Verbot oder eine Einschränkung von Feuerwerk entschieden. In Anbetracht dieser laufenden Entwicklungen erscheint es aus Sicht des Gemeinderats nicht zielführend, wenn einzelne Gemeinden vorauspreschen und sich damit von einer späteren gesamtheitlichen Regelung abkoppeln.

Fazit
Der Gemeinderat lehnt die geforderte Anpassung des Polizeireglements zum jetzigen Zeitpunkt ab. Er setzt stattdessen auf bestehende Regelungen, auf Sensibilisierung und auf eine koordinierte Entwicklung über die Gemeindegrenzen hinaus.

Gemeinderat Birmenstorf AG