Kernzone für den Kern, Schutzzone nur für schützenswertes

  • 25Unterstützer
  • 200Ziel
  • 0Tage verbleiben
Kernzone für den Kern, Schutzzone nur für schützenswertes

Beschreibung:

Die Gemeinde Grabs hat im Auftrag von Bund und Kanton die Rahmennutzungspläne (Zonenplan und Baureglement) von der raum.manufaktur.ag aus St.Gallen überarbeiten lassen. Diese waren scheinbar so sehr von Grabs angetan, dass sie das halbe Dorf als neu zusätzlich als Erhaltenswert einstufen und somit in die Kernzone umzohnen möchten.

Ein Grossteil des Grabser Oberdorf sind neu Kernzone und somit wohl bald dem Ortsbildschutz unterstellt. Der aktuell projektierte Schutzplan, der im Geoprtal (https://www.geoportal.ch/ , Raumplanung/Projektierte Schutzverordnung) eingesehen werden kann, stellt die neue Kernzone zwar nocht nicht unter Schutz, die Einteilung als Kernzone ist aber der erste Schritt in diese Richtung. Wenn die aktuelle Schutzzone (https://www.geoportal.ch/ , Raumplanung/Schutzverordnung kommunale Darstellung ) mit der aktuellen Kernzone verglichen wird, ist die Übereinstimmung nur in etwa 10% nicht überdeckend.

Der Schutzzone unterstellt zu sein bringt leider viele Nachteile, wie nur noch Indach-PV-Anlagen, Fenstersprossen, sanierung von Fassaden mit Einschränkungen, etc. Solche Einschränkungen sind nicht Zeitgemäss und gilt es deshalb zu verhindern.

Vorgeschlagene Lösung:

WG2/3 und W2/3 Zonen nicht in Kernzone umzonen, sondern in die dem neuen Baureglement entprechenden Zonen W11.2/14.8 und WG11.2/14.8 umzonen.