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Spucktest an den Solothurner Schulen

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Beschreibung:

Ausgangslage
Aktuell sind Kinder primäre Treiber der Pandemie.
Das Bedürfnis (bzw. Recht auf Bildung), die Schule zu besuchen, bringt die Kinder zusammen.
Viele Kinder, insbesondere unter 16 Jahren, sind nicht geimpft/genesen.
Die regelmässigen Spucktests an den Schulen sind freiwillig.
Nicht an den Test teilnehmende Kinder/Lehrpersonen haben den gleichen Status, wie negativ getestete Kinder.
Das ist unverantwortlich und steht diametral zu allen andern, teilweise einschneidenden und schmerzvollen, Massnahmen.

Wir wollen, dass die Schulen offen bleiben können, ohne dass es zu unnötigen Risiken für Schülerinnen und Schüler, für Lehrpersonen (inkl. Schulhilfen, -Verwaltungen, -Hauswarten etc.) und Eltern kommt.

Vorgeschlagene Lösung:

Wir fordern, dass die Spucktests an den Schulen im Kanton Solothurn (eigentlich ganze Schweiz) mind. 1x wöchentlich durchgeführt werden und für alle Kinder sowie andere an der Schule beteiligten Personen (die an den Testtagen anwesend sind) obligatorisch sind.

Der Kanton Solothurn äusserte sich bisher dahingehend, dass das juristisch nicht möglich sei - der Kanton Basel-Land beweist nun aber die Machbarkeit.

Sollte das Obligatorium wider Erwarten juristisch nicht möglich sein, ist eine "Beweislastumkehr" anzuordnen.
Wenn ein Pool in einer Klasse positiv ist, bleiben die Kinder, welche keinen negativen Test haben, bis zum Vorliegen eines Solchen zu Hause.
Das gilt auch für Kinder, die nicht am Test teilgenommen haben, sie müssen einen offiziellen Test nachreichen, ehe sie wieder in die Schule dürfen.
Es kann nicht sein, dass getestete Personen schlechter gestellt werden als ungetestete Leute.