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Wertvolle Privatbäume schützen - JETZT!

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Wertvolle Privatbäume schützen - JETZT!

Beschreibung:

Ausgewachsene Stadtbäume prägen unsere Quartiere. Sie spenden uns Schatten, kühlen unsere Sommer, filtern Staub und sind wahre Oasen für die Stadttiere.

Diese Meinung teilt die Stadt Aarau. Sie schreibt im Biodiversitätskonzept in Bezug auf die Stadtbäume auf privatem Grund Folgendes: „Auch Privatbäume tragen zur Lebensqualität in einer Stadt bei. Aber ohne Schutzbestimmungen sind sie schutzlos. So verschwinden Privatbäume nach Bauvollendung (vertrocknen) und werden nicht mehr ersetzt, sie werden gefällt, weil sie Blätter fallen lassen oder Schatten machen, Autos verdrecken, die Aussicht verdecken oder bei Neubauprojekten im Weg stehen. Ausreichend viele gesunde Bäume im Siedlungsraum mehren das Wohl der Allgemeinheit.“

Die Stadt Aarau hat erkannt, dass ein Schutzkonzept notwendig ist und hält die geplanten Massnahmen folgendermassen fest: „Baumschutz grundeigentümerverbindlich sicherstellen oder Bewilligungspflicht für Baumfällungen.“ Die Priorität dieser Massnahmen ist als hoch eingestuft, die Umsetzung am Anlaufen.

Wir begrüssen die Haltung der Stadt. Bis die beschlossenen Massnahmen in Kraft treten, sind die privaten Stadtbäume schutzlos. Jeder schützenswerte Baum, der bis zum Inkrafttreten der Massnahmen gefällt wird, verschwindet unwiederbringlich!

Was kann getan werden um unsere Stadtbäume auf privatem Grund auch jetzt schon zu schützen und Fällungen zu verhindern?

Vorgeschlagene Lösung:

Die Angst vor zu grosser Einflussnahme der Stadt in private Angelegenheiten soll möglichst schnell genommen/gemindert werden. Eine klare Darlegung, welche Bäume den Anspruch auf die Definition “schützenswert” haben, ist notwendig. Zum Beispiel: Eine 3 Meter hohe Blautanne ist vermutlich nicht in gleichem Masse schützenswert, wie die 200 Jahre alte Eiche.

Gleichzeitig könnte ein Angebot definiert werden, das Hilfestellungen und Unterstützungen für die Eigentümer von schützenswerten Bäumen bietet. Zum Beispiel: Unterstützung durch den Stadtförster bei der Einschätzung der Baumsicherheit.

Unserer Meinung nach, braucht es zudem eine Übergangbestimmung, um potentiell schützenswerte Bäume bereits jetzt vor der Fällung zu bewahren. Zum Beispiel: Fällungen müssen zwingend angekündigt werden und können, falls der Baum als potentiell schützenswert eingeschätzt wird, aufgeschoben werden.

Offizielle Antwort:

Sehr geehrter Herr Peter
Der Stadtrat dankt Ihnen für Ihren Einsatz für grosse und alte Bäume in der Stadt sowie für Ihr Engagement für die Biodiversität in Aarau. Grosse Laubbäume, insbesondere Eichen, haben in der Stadt einen sehr grossen Einfluss auf Biodiversität und Stadtklima.

Bauminventar privater Bäume
Die Stadt Aarau teilt Ihre Haltung, dass Stadtbäume eine wichtige Rolle für das Stadtklima und das Kleinklima in den Quartieren spielen. Sie tragen zum Wohlbefinden der Bevölkerung bei, fördern die Naherholung und sind wichtige Lebensräume für Kleintiere, Vögel und Insekten. Auch private Bäume tragen zur Lebensqualität in einer Stadt bei und wirken als kühlende Inseln im sommerlichen Stadtklima. Im städtischen Biodiversitätskonzept wurde deshalb dem Baumschutz hohe Priorität zugewiesen. Dieses beschränkt die vorgeschlagenen Massnahmen nicht auf den öffentlichen Grund und auf stadteigene Bäume. Über das Biodiversitätskonzept soll ein verbesserter Baumschutz angestrebt werden. In einem ersten Schritt wird ein Inventar privater Bäume aufgenommen. Die Inventarisierung wurde Mitte September gestartet. Das Inventar wird ins städtische GIS integriert und die erfassten Bäume werden öffentlich sichtbar. Wie viele Bäume eine «Herausragende Bedeutung» attestiert wird, lässt sich nicht genau voraussagen. Für Aarau dürfte geschätzt eine Spanne von 30-50 Objekten (auf privatem Grund) realistisch sein.

Gesetzliche Grundlage
Ein Bauminventar privater Bäume ist nicht grundeigentümerverbindlich. Das Inventar soll dazu beitragen, dass z.B. bei der Planung von Bauprojekten auch für private Eigentümer ersichtlich ist, wo sich ökologisch wertvolle bedeutsame (Alt-)Bäume befinden. Um grundsätzliche das Fällen von Bäumen zu verbieten oder einer Bewilligungspflicht zu unterstellen, gibt es keine gesetzliche Grundlage, um potenziell schützenswerte Bäume vor einer Fällung zu schützen, wie Sie dies in Ihrer Petition fordern. Welche Praxis die Stadt Aarau zukünftig bezüglich Baumschutz anwendet, wird zurzeit vertieft geprüft.
Unterstützung für Eigentümer schützenswerter Bäume
Grundsätzlich ist der Grundeigentümer für die Bäume auf privaten Grundstücken verantwortlich. Stadtgrün Aarau kontrolliert und begutachtet prinzipiell keine privaten Bäume. Es wird daher Grundrechteigentümern empfohlen, ihre Bäume regelmässig fachmännisch durch eine Baumpflegefirma kontrollieren zu lassen. Der Forstbetrieb Region Aarau ist ebenfalls ein kompetenter Partner im Bereich Beratung, Baumbeurteilungen, Expertisen und Gutachten. Aufgrund der aktuellen Bestimmungen sind solche Leistungen von den Eigentümerinnen und Eigentümern selber zu finanzieren und können nicht von der Stadt übernommen werden. Wie dies zukünftig gehandhabt wird, wird zurzeit ebenfalls geprüft.
Der Stadtrat wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass private Gertenbauerinnen und Gartenbauer für das Thema (alte) Bäume sensibilisiert werden, um die Förderung und Wertschätzung von Stadtbäumen zu stärken. So wurden bspw. In diesem Jahr der Klimapreis für den schönsten Baum auf privatem Grund vergeben. Auch die Kommunikationskampagne «nachhaltige Stadtentwicklung», die Anfang Juni 2021 startete wird das Thema Stadtbäume sowie weitere klima- und biodiversitätsrelevanten Themen 2022 in den Fokus stellen.

Freundliche Grüsse
Im Namen des Stadtrats

Dr. Hanspeter Hilfiker, Stadtpräsident und Daniel Roth, Stadtschreiber