NEIN! — zu Mega-Kläranlage
Beschreibung:
In 5032 Aarau-Rohr ist der Bau einer Mega-Kläranlage geplant – die betroffene Bevölkerung erfuhr davon aus der Zeitung. Eine frühzeitige, transparente Einbindung der Bevölkerung fand nicht statt.
Davon abgesehen, gibt es einige Negativpunkte:
• Widerspruch zu 20 Jahren Renaturierung:
Das Grossprojekt steht im Gegensatz zu den langjährigen Bemühungen um Schutz und Aufwertung des sensiblen Auengebiets.
• Standort im Quellgebiet des „Giessens“:
Die Lage im Quellgebiet bringt ökologische Risiken mit sich.
• Unmittelbar neben einem grossen Grundwasserspeicher:
Das Realisieren der Anlage, könnte zur Verschmutzung des Grundwassers beitragen.
• Neue Ein- und Ausfahrt an der Zubringerstrasse (Richtung Staffelegg):
Mehr Verkehr, zusätzliche Sicherheitsrisiken und eine weitere Zerschneidung des Gebiets wären zu erwarten.
• Wertminderungen:
In der dicht besiedelten Wohnregion nahe dem Naherholungsgebiet hätte das Projekt spürbare Auswirkungen auf die Immobilienwerte.
• Beeinträchtigung des Naherholungsgebiets Rohrerschachen:
Das Gebiet ist ein wichtiger Naherholungsraum für Personen zu Fuss oder Velo (Langsamverkehr).
• Geruchs- und Lärmemissionen:
Bereits bei der neuen Biogas-Anlage wurden Belastungen festgestellt.
Eine derart weitreichende Entscheidung darf nicht ohne umfassende Information, echte Mitsprache und eine sorgfältige Prüfung von Alternativen getroffen werden.
Vorgeschlagene Lösung:
Wir fordern:
• Eine transparente Kommunikation und frühzeitige Einbindung der betroffenen Bevölkerung
• Eine erneute, offene Prüfung von Alternativstandorten/-lösungen*
*unter anderem, ob die bisherige ARA Telli im bestehenden Perimeter maximal ausgebaut und eine zweite Kläranlage im Suhren- oder Wynental errichtet werden kann. Damit würde die Anzahl Anlagen zwar von fünf auf zwei reduziert, jedoch wären weniger grosse Abwasserleitungen nach
Aarau nötig.
• Den Verzicht auf die Umzonung von Landwirtschaftsland in der Rohrer Salamatt
• Die umfassende Klärung aller offenen Fragen zur Standortwahl
Offizielle Antwort:
Aarau, 27. April 2026
Petition: NEIN! – zu Mega-Kläranlage
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 27. April 2026 die oben genannte Petition behandelt und dem Petitionär Jan Kempf, die beiliegende Antwort zukommen lassen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Stadtrats
Dr. Hanspeter Hilfiker Dr. Marco Salvini
Stadtpräsident Stadtschreiber
Beilage:
Brief an Jan Kempf zur Petition "NEIN! - zu Mega-Kläranlage"
Stellungnahme zur Petition «NEIN! zu Mega-Kläranlage»
Sehr geehrter Herr Kempf
Sie haben über Petitio die Petition «NEIN! - zu Mega-Kläranlage» eingereicht. Petitio hat diese dem Stadtrat zur Stellungnahme zugestellt. Der Stadtrat nimmt die in der Petition formulierten Anliegen ernst, wird diese prüfen und in der Folge darauf reagieren.
Die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Aarau und Wynen-, Suhren- und Uerkental (WSU) sind Bestandteil der vom Kanton Aargau angestrebten Konzentration der Abwasserreinigung. Fünf bestehende Anlagen sollen in einer technisch optimierten Anlage zusammengeführt werden, um langfristig eine gesetzeskonforme und betrieblich effektive und effiziente Abwasserreinigung für den Raum Aarau sicherzustellen. Projektträger ist der Abwasserverband Aarau WSU. Die Stadt Aarau ist eine der Verbandsgemeinden und im Vorstand vertreten. Die Planung und Umsetzung des Projekts erfolgen auf Verbandsebene.
Der Abwasserverband Aarau WSU hat in einem mehrjährigen Prozess die Grundlagen für die Standortwahl geschaffen. Die ARA-Region Aarau WSU wurde 2023 als Vororientierung in den kantonalen Richtplan aufgenommen, da der konkrete Standort noch weiterer Abklärung bedurfte. Diese Abklärungen sind mittlerweile erfolgt und die ARA Aarau WSU soll im Richtplan festgesetzt werden. Konkret sollen die ARA der Abwasserverbände (AV) Region Kölliken Mittleres Wynental, Region Schöftland und Reitnau Moosleerau aufgehoben und in Aarau östlich des bestehenden ARA-Standorts des AV Aarau und Umgebung am Standort «Lähe / Salenmatt» zur ARA Aarau WSU zusammengeschlossen werden. Die Verbandsgemeinden inklusive der Stadt Aarau unterstützen dieses Vorgehen.
Die entsprechenden Unterlagen zur Richtplananpassung bezüglich der Festlegung ARA-Region Aarau WSU mit Standort Aarau liegen derzeit bis am 29. Mai 2026 zur öffentlichen Anhörung beim Kanton Aargau auf. In diesem Rahmen können alle Bürgerinnen und Bürger sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts innerhalb der Auflagefrist Stellung nehmen, wobei die Eingaben jeweils einen Antrag und eine Begründung zu enthalten haben. Die Festlegung des Standorts erfolgt im Rahmen dieses kantonalen Richtplanverfahrens. Die weiteren Planungsschritte und Bewilligungen erfolgen in den jeweils zuständigen Verfahren auf kantonaler und kommunaler Ebene.
Die Standortwahl in Aarau erfolgte im Rahmen einer umfassenden und ergebnisoffenen Evaluation des Abwasserverbands Aarau WSU unter Einbezug kantonaler und städtischer Fachstellen sowie externer Fachplanender und Spezialisten. Insgesamt wurden 17 mögliche Standorte geprüft; sechs davon wurden vertieft untersucht. Der Standort «Lähe / Salenmatt» in Aarau Rohr erwies sich dabei als fachlich und technisch am zweckmässigsten und verhältnismässigsten. Ausschlaggebend war insbesondere die Nähe zur Aare als leistungsfähiger Vorfluter. Dank ihres hohen Abflusses verfügt die Aare über eine ausgeprägte Verdünnungs- und Aufnahmefähigkeit (Selbstreinigungseffekt), was ein zentrales fachliches Kriterium für die Einleitung von gereinigtem Abwasser darstellt. Alternative Lösungen, insbesondere eine Erweiterung der bestehenden ARA oder ein Konzept mit zwei Anlagen, wurden ebenfalls vertieft geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass der bestehende Standort der ARA in Aarau unzureichende räumliche Entwicklungsmöglichkeiten für einen Ausbau bietet und kein betrieblich optimiertes Anlagenkonzept zulässt. Damit ist eine Teilregionalisierung für diesen Standort ausgeschlossen. Lösungen mit zwei Anlagen sind zudem mit strukturellen Nachteilen verbunden: Investitions- und Betriebskosten fallen mehrfach an, Synergien bleiben ungenutzt und wichtige Skaleneffekte gehen verloren. Insgesamt hat sich gezeigt, dass solche Duallösungen technisch und betrieblich unterlegen sind und die wirtschaftlichen sowie ökologischen Potenziale der angestrebten Regionalisierung nicht ausschöpfen. Zudem gilt es den Gesamtnutzen zu berücksichtigen; auf einer Strecke von 28 Kilometern wird kein gereinigtes Abwasser mehr in sensible Kleingewässer eingeleitet und die fünf bestehenden ARA werden weitgehend zurückgebaut und wo möglich landwirtschaftlich oder ökologisch genutzt und aufgewertet.
Der Stadtrat ist sich des Eingriffs in die Landschaft und der damit zusammenhängenden Konsequenzen für den Stadtteil Rohr bewusst und hat bereits zu Beginn des Planungsprozesses klare Bedingungen für den Standort Aarau definiert. Diese betreffen insbesondere die Minimierung von Verkehr und Immissionen, einen klimaneutralen Bau und Betrieb, die sorgfältige Einbettung der Anlage, die Sicherung und Aufwertung der Erholungsfunktion sowie den Erhalt und die Förderung der Biodiversität. Die Anlage wird kompakt geplant und soll durch geeignete Massnahmen wie Gestaltung und Bepflanzung möglichst gut in die Umgebung integriert werden. In diesem Zusammenhang wurden auch die Auswirkungen auf Verkehr, Lärm und Geruch vertieft geprüft. Die zusätzliche Verkehrsbelastung fällt moderat aus und moderne Anlagetechnik ermöglicht es, Geruchs- und Lärmemissionen wirksam zu minimieren. Die entsprechenden städtischen Anforderungen werden zum jetzigen Zeitpunkt stufengerecht erfüllt und im Rahmen der weiteren Planungsverfahren sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung vertieft und konkretisiert.
Die Bedenken bezüglich des Grundwasserschutzes kann der Stadtrat nachvollziehen. Der Grundwasser- und Gewässerschutz hat Vorrang und setzt der neuen ARA klare Grenzen, die konsequent eingehalten werden müssen. Im weiteren Verfahren ist fortlaufend der Nachweis der Gesetzeskonformität zu erbringen, insbesondere im Rähmen der Umweltverträglichkeitsprüfung. ln diesem Zusammenhang wurden auch die Auswirkungen auf Landwirtschaft und Flächennutzung berücksichtigt. Die für den Neubau benötigten Flächen werden durch den Rückbau bestehender Anlagen kompensiert, sodass im regionalen Gesamtsaldo keine zusätzlichen Bauzonen geschaffen und der Verlust an Fruchtfolgefläche (FFF) vollständig kompensiert wird. Vielmehr können an den bestehenden Standorten einzelne Flächen künftig wieder landwirtschaftlich oder ökologisch aufgewertet werden, was dem Grundsatz der haushälterischen Bodennutzung entspricht.
Vor diesem Hintergrund nimmt der Stadtrat auch die in der Petition geäusserten Sorgen hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Lebens- und Wohnqualität sowie die Immobilienwerte ernst. Ziel ist eine Planung, welche die Belastungen für die betroffene Bevölkerung so gering wie möglich hält.
Der Stadtrat misst einer transparenten Kommunikation und einer angemessenen Einbindung der Bevölkerung grosse Bedeutung bei und setzt sich für entsprechende Informationsmöglichkeiten in den kommenden Planungsschritten ein. In diesem Zusammenhang findet am 29. April 2026 eine öffentliche Informationsveranstaltung des Abwasserverband Aarau WSU für die Stadtteilbevölkerung sowie weitere interessierte Einwohnerinnen und Einwohner statt. Der Ausbau der ARA am Standort Aarau bedingt eine Teiländerung der Nutzungsplanung, welche sich zurzeit in der Vorbereitung befindet. Bei einer Festlegung des Standortes im kantonalen Richtplan wird die Stadt die entsprechenden formellen Planungsschritte vollziehen, wobei die Bevölkerung weiter über das Projekt informiert wird und im Rahmen der Mitwirkung sowie der öffentlichen Auflage die Möglichkeit zur Stellungnahme und Einwendung erhält.
Im dritten Quartal 2025 legte der Abwasserverband den Verbandsgemeinden alle erforderlichen Grundlagen zur Richtplananpassung vor. Gestützt darauf kam der Stadtrat zum Schluss, dass das Projekt aus heutiger Sicht notwendig sowie fachlich und technisch fundiert und langfristig sinnvoll ist.
Es leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Abwasserreinigung im Raum Aarau und berücksichtigt gleichzeitig ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Anforderungen. Die in der Petition formulierten Anliegen werden sorgfältig geprüft.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Stadtrats
Dr. Hanspeter Hilfiker Dr. Marco Salvini
Stadtpräsident Stadtschreiber
ARA Aarau WSU - Standortbegründung und Richtplanantrag; Erläuterungsbericht
Dr. Hanspeter Hilfiker Stadtpräsident Dr. Marco Salvini Stadtschreiber


