Kein Gas, kalte Wohnungen, null Vorbereitung: Der Aargau steuert in die Katastro
Beschreibung:
Schutz der Aargauer Bevölkerung vor dem Gaskollaps: Der Regierungsrat muss jetzt handeln!
Beschreibung der Notlage
Die europäische Energieversorgung steht vor einem kritischen Winter. Halbleere Gasspeicher in den Nachbarländern und geopolitische Unsicherheiten erhöhen das Risiko eines drastischen Lieferstopps massiv. Da die Schweiz keine eigenen unterirdischen Gasspeicher besitzt, ist sie zu 100 % von Importen abhängig. Sollten im Winter bei extremen Minustemperaturen die Gaslieferungen aus Deutschland und Westeuropa versiegen, droht ein Absinken des Netzdrucks – und damit der physische Kollaps der regionalen Gasnetze.
In einem solchen Szenario helfen nationale Sparappelle und internationale Verträge nicht weiter: Um einen Zusammenbruch der Infrastruktur zu verhindern, müssten ganze Wohnquartiere im Kanton Aargau kontrolliert vom Gasnetz getrennt werden. Bei extremer Kälte kühlen ungeheizte Wohngebäude rasch aus. Es drohen gefrierende Wasserleitungen, immense Sachschäden und eine direkte Bedrohung für die Gesundheit von Tausenden Aargauerinnen und Aargauern.
Der Bund regelt zwar die wirtschaftliche Landesversorgung, doch die konkrete Bewältigung vor Ort – die Bereitstellung von Notunterkünften, der Zivilschutzeinsatz und der Schutz der Bevölkerung – liegt in der Verantwortung des Kantons und seiner Gemeinden. Der Kanton Aargau darf nicht warten, bis Heizungen kalt werden
Vorgeschlagene Lösung:
Vorgeschlagene Lösungen & Forderungen an den Regierungsrat des Kantons Aargau
Wir fordern den Regierungsrat des Kantons Aargau auf, unverzüglich folgende Massnahmen zum Schutz der kantonalen Bevölkerung umzusetzen:
Sicherstellung und Aufrüstung der Notfalltreffpunkte: Alle Notfalltreffpunkte sowie unterirdischen Zivilschutzanlagen im Kanton Aargau müssen umgehend auf ihre Autarkie geprüft werden. Sie müssen mit netzunabhängigen Heizsystemen (z. B. Öl-, Diesel- oder Holzheizgebläsen) und Notstromgeneratoren ausgestattet sein, um als beheizte Aufnahmeschutzzonen für die Bevölkerung zu dienen.
Kantonales Evakuierungs- und Notversorgungskonzept: Erarbeitung eines verbindlichen kantonalen Notfallplans für den Fall regionaler Gasnetzabschaltungen. Dieser muss regeln, wie gefährdete Menschen (ältere Personen, Pflegebedürftige, Familien mit Kleinkindern) rasch erfasst, betreut und in beheizte Notunterkünfte evakuiert werden.
Sicherung strategischer Treib- und Brennstoffreserven: Überprüfung und Priorisierung aller Notstrom- und Heizölreserven auf kantonalem Gebiet, damit Spitäler, Pflegeheime, Blaulichtorganisationen und kritische Fernwärmenetze auch bei wochenlangem Gasausfall unterbrechungsfrei weiterbetrieben werden können.
Kompakte Kriseninformation für Gemeinden und Bevölkerung: Der Regierungsrat muss Aargauer Gemeinden transparent über die konkreten Notfallabläufe informiern