Platz für Fussgänger*innen am WSB-Bahnhof Aarau – statt 22 neue PP!

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Platz für Fussgänger*innen am WSB-Bahnhof Aarau – statt 22 neue PP!

Beschreibung:

Beim neuen WSB-Bahnhof will der Stadtrat neu 20 Parkplätze bewilligen (10 Kurzparker-Parkplätze und 10 Kiss & Ride- Plätze). Der Stadtrat will also vier Mal so viele Parkplätze bewilligen, wie heute den Bahn- und Shopville-KundInnen zur Verfügung stehen (heute: 5 PP). Im UG der geplanten neuen Bahnhofsgebäude hat der Stadtrat bereits weitere 121 Parkplätze (!) bewilligt. UNTER EINEM BAHNHOF − während unsere Gletscher schmelzen und Australien brennt!

Im Gegenzug will er den FussgängerInnen Platz wegnehmen: Statt zwei Trottoirs wie heute soll längs der hinteren Bahnhofstrasse nur noch eines als Zugangs- und Aufenthaltsbereich zur Verfügung stehen. Dieses Trottoir soll nur noch 2.00 Meter «breit» sein (die heute noch existierenden zwei Trottoirs sind 2.97 und 2.35 Meter breit)! Eine Trottoirbreite von nur 2.00 m lässt aber nicht einmal das normgemässe Kreuzen eines Kinderwagens mit einem Rollstuhl zu. Und dies vor einem Bahnhofsgebäude!

Diese krasse Bevorzugung der AutomobilistInnen zu Lasten der FussgängerInnen soll zudem ohne Baugesuchsverfahren erfolgen: Weil sich Velofahrer*innen gegen den ursprünglichen Willen des Stadtrats (die Stadt Aarau ist Teil der Bauherrschaft) einen Velostreifen juristisch erkämpft hatten, muss der «Bahnhofplatz» neu gestaltet werden (Umgebungsplan). Wenn es nach dem derzeitigen Willen des Stadtrats geht, bräuchte es dafür kein Baugesuch!

Vorgeschlagene Lösung:

Wir fordern vom Stadtrat Aarau, dass er den FussgängerInnen vor dem WSB-Bahnhof mehr Platz einräumt (statt vier Mal mehr Parkplätze). Mindestens der Platz vor einem der zwei geplanten Gebäude soll ganz den Fussgängerinnen und Fussgängern als «Bahnhofplatz» zur Verfügung stehen (mit wenigstens einem einzigen Bänklein)! Für die Ausgestaltung des Bereiches zwischen der Hinteren Bahnhofstrasse und der geplanten Neubauten ist zudem ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen!

Als Mindestforderung ist den Fussgänger*innen jedenfalls mindestens ein 3.50 Meter breites Trottoit zuzugestehen (statt nur 2.00 m)! UNTERSCHREIBEN SIE DIE PETITIO – Jetzt!

PS: Bis zum 10. Januar 2020 kann gegen den Verkauf* und die Verlegung des heutigen Trottoirs zudem Einsprache erhoben werden. *Das bisherige Trottoir soll sogar an die Bauherrschaft verkauft werden.