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Tempo 30 in der Nacht in ganz Aarau

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Tempo 30 in der Nacht in ganz Aarau

Beschreibung:

Heute gilt auf den stark befahrenen Strassen in Aarau Tempo 50 (z.B. Entfelderstrasse, Erlinsbacherstrasse, Mühlemattstrasse, Tellistrasse). Der damit verbundene Verkehrslärm ist eine grosse Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner, besonders in der Nacht. Denn Lärm ist gesundheitsschädlich und beeinträchtigt die Wohnqualität erheblich.

Die Städte Lausanne und Fribourg haben Tempo 30 zwischen 22 Uhr und 6 Uhr bereits erfolgreich eingeführt. Diese Lösung bietet sich auch für Aarau an!

Vorgeschlagene Lösung:

Der Stadtrat soll sich beim Kanton für die Einführung von Tempo 30 in der Nacht auf dem gesamten Aarauer Strassennetz einsetzen. Diese Massnahme leistet auf einfache und kostengünstige Art und Weise einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit und Lebensqualität der Aarauer Bevölkerung.

Wieso Tempo 30 in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) sinnvoll ist:

  1. „Das Ohr schläft nicht.“ – Lärm wird auch unbewusst wahrgenommen und ist gesundheitsschädlich, vor allem nachts.
    Eine Temporeduktion von 50 auf 30 km/h würde die Lärmstörung bereits um durchschnittlich 3 Dezibel reduzieren. Bei Tempo 50 würde man diese Reduktion nur mit einer Halbierung des Verkehrs erreichen.

  2. Schwere und vor allem tödliche Unfälle werden um bis zu 50% reduziert.

  3. Luftschadstoffe, die unsere Atemwege reizen und sauren Regen verursachen, der Ökosysteme und Gebäude schädigt, werden um bis zu 30% reduziert.

  4. Die Massnahme ist einfach und kostengünstig, und sie schränkt die Mobilität nicht grundsätzlich und schwerwiegend ein.

Offizielle Antwort:

Sehr geehrter Herr Niklaus
Der Stadtrat dankt Ihnen für Ihren Einsatz für eine attraktive Stadt Aarau.
Die Herabsetzung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h wirkt sich, wie Sie schreiben, positiv auf die Lärmbelästigung und die Unfallschwere aus. Für die Emissionen der Fahrzeuge zeigt sich jedoch kein so eindeutiges Bild, wenngleich Studien zeigen, dass in innerstädtischen Verkehrssituationen in der Regel zumindest kein Anstieg der Emissionen zu verzeichnen ist. Die (lokale) Emissionsfrage wird mit der zunehmenden Elektrifizierung auch an Gewicht verlieren. Ein zentraler, von Ihnen zwar nicht ausgeführter positiver Aspekt von Tempo 30 gegenüber 50 ist aber auch, dass durch die Herabsetzung der Geschwindigkeit der im innenstädtischen Bereich bereits stark limitierte Raum effizienter genutzt werden kann, denn durch Geschwindigkeitsreduktion können auch die Sicherheitsabstände, Sichtzonen, etc. reduziert werden. Insgesamt wird durch die tiefere Geschwindigkeit die Siedlungsverträglichkeit des Verkehrs erhöht, die Trennwirkung einer Strasse reduziert und mehrere Probleme, die vom motorisierten Individualverkehr ausgehen, können gleichzeitig und direkt an der Quelle bekämpft werden. Korrekterweise muss aber auch aufgeführt werden, dass sich ein flächendeckendes Tempo 30-Regime insbesondere in den verkehrsarmen Zeiten negativ auf die Reisezeiten auswirkt, auch des öffentlichen Verkehrs.
Die Aarauer Quartierstrassen sind heute praktisch flächendeckend verkehrsberuhigt (Tempo 30 und zunehmend auch Tempo 20). Die Stadt nimmt auch bei Umbau- und Umgestaltungsprojekten von Hauptverkehrstrassen eine Güterabwägung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 vor, so z.B. bei der Tellistrasse. In der aktuellen Überarbeitung des Betriebs- und Gestaltunskonzepts für die Tellistrasse ist Tempo 30 explizit als Planungsvorgabe enthalten.
Auch beim Kanton setzt sich die Stadt seit Jahren dafür ein, dass die Güterabwägung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 in die Planung der städtischen Strassenräume einfliesst. Dieses Engagement trägt erste Früchte, für die Bahnhofsstrasse ist ein Versuchsbetrieb geplant, der nebst anderen Massnahmen auch auf eine 30 km/h herabgesetzte Geschwindigkeit beinhaltet.
Bislang gibt es in der Stadt keine dynamischen oder zeitlichen beschränkten Geschwindigkeitsreduktionen. Im Rahmen der erwähnten Güterabwägung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 wird aber vermehrt auch diskutiert, ob es zielführender ist, permanent, dynamisch oder zeitlich begrenzt Tempo 30 einzuführen.
Geschwindigkeitsreduktionen bedürfen aktuell eines Gutachtens, das aufzeigt, dass die Massnahme nötig, zweck- und verhältnismässig ist und die zu lösenden Probleme nicht anderweitig behoben werden können. Es gibt Strassenabschnitte, auf denen Tempo 30 weniger umstritten ist als auf anderen. Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden, dass die Empfehlung einer flächendeckenden Tempo 30-Signalisation aufgrund der eingeschränkten zulässigen Argumente schwerfallen dürften und juristische anfechtbar wäre. Temporeduktionen für einzelne Strassenabschnitte sind aber pragmatisch umsetzbar. Der Fokus der Stadt Aarau richtet sich bei Hauptverkehrsstrassen derzeit auf streckenweise Geschwindigkeitsreduktionen.
Der Stadtrat wird sich weiterhin beim Kanton dafür einsetzen, dass Tempo 30 Teil der Güterabwägung auch kantonaler Verkehrsprojekte wird.

Freundliche Grüsse
Im Namen des Stadtrats

Dr. Hanspeter Hilfiker, Stadtpräsident und Daniel Roth, Stadtschreiber